Hallo wertes Forum,
ich habe hier eine Bauplatzbewilligung liegen, in der steht, dass die zuständige Gemeinde eine verkehrsmäßige Erschließung der Bauparzelle Richtung Gemeindestraße nicht zustimmt. Als Begründung wurden "schlechte Sichtverhältnisse" angeführt. Anbei findet ihr zwei Bilder, die die Sicht am Standort der geplanten Zufahrt zur Gemeindestraße zeigen. (Die Zufahrt würde sich innerhalb des Ortsgebiets befinden.)
Aufgrund dieser Entscheidung wäre man gezwungen, die Bauparzelle über eine Privatstraße eines anderen Anrainers auf der Rückseite der Parzelle anzufahren. Da es sich um ein Grundstück mit leichter Hanglage handelt, wäre die Zufahrt dann am höchsten Punkt des Geländes.
Jedem, dem ich das geschildert habe, sieht das sehr problematisch, da dann z.B. die Garage sehr hoch herausgebaut werden müsste, um am Niveau der Straße zu sein.
Meine Frage wäre, anhand welcher sachlichen oder gesetzlichen Kriterien solche Zufahrten genehmigt oder abgelehnt werden können. Oder ist man hier der Willkür der jeweiligen Gemeinde ausgeliefert?
Mit welchen Argumenten könnte man bei der Gemeinde intervenieren?
Danke für eure Hilfe.
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