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Zufahrt - Höchstzulässiges Gesamtgewicht

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  •  steinkogler_k
9.8. - 10.8.2011
5 Antworten 5
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Hallo allerseits,

Wir haben das Problem, dass es bei unserer Zufahrt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht größer 5t gibt.

Hat jemand von euch Erfahrung? Bekommt man von der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung für Baufahrzeuge? Wo suche ich hierfür an? Wer kommt für eventuelle Schäden auf ....(höchstwahrsch. ich ..., Kosten?).
Der Teil der Strecke, der davon betroffen ist, ist ca. 500m - leicht abschüssig.

Was gibt es da für Möglichkeiten - Materialtransport, Betonlieferung?

Danke
K

  •  creator
  •   Gold-Award
9.8.2011  (#1)
§43 stvo regelt die beschränkungenhttp://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

wer ist straßenerhalter - wem gehört die zufahrt (bund, land, gemeinde, privat)? das ist die zuständige behörde - und dort (gemeindeamt, bh) kannst fragen, warum die beschränkung besteht bzw. bis zu welcher belastung die straße ausgelegt ist. das reicht vom anwohnerschutz bis zum untergrund, kanäle, wasserschutz... immerhin gibt's ja auch angemeldete schwertransporte...

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  •  steinkogler_k
9.8.2011  (#2)
Zufahrt - Höchstzulässiges Gesamtgewicht - Danke, werde am Gemeindeamt/Bezirksamt nachfragen.

K

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
9.8.2011  (#3)
..nur so nebenbei: es wär nicht das erste Mal, dass eine Gemeinde ganz einfach Verkehrszeichen aufstellt, die nicht ordnungsgemäß (oder besser gesagt: überhaupt nicht) verordnet wurden.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
10.8.2011  (#4)
Also Fahrverbot mit 7,5 oder 3,5 Tonnen gibt es "öfters" aber 5 Tonnen ist schon "selten".

ich würde die straße in jedemfall gut fotografieren oder mit dem "besitzer" (gemeinde, land ...) einmal begehen um schäden festzuhalten.

nicht das es heißt du hast dort einen schaden angerichtet ...

weil vielleicht ist die schlecht gebaut worden, und deshalb wurde das schild aufgestellt.

also in jedemfall gegen schäden absichern ...

lg!

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
10.8.2011  (#5)
hatte .. - ...ähnliches problem. und ich tipp mal darauf dass die "seltenen" 5 tonnen daher kommen, weil zufällig der müllwagen der gemeinde 5 tonnen wiegt.

ich hatte bei meiner zufahrtsbeschränkung die leider traurige erfahrung gemacht: "wer viel fragt, läuft viel irr".

das gespräch mit der gemeinde hat in etwa ergeben: jeder der draüber fährt ist verantwortlich und müsste um ausnahmegenehmigung bei der gemeinde ansuchen. eine rechtliche rückfrage hat ergeben, dass immer nur der lkw-lenker laut kfg und stvo verantwortbar ist und nicht der bauherr.

und genau die lenker sind jene, die auf der strecke bleiben in diesem gewerbe. defacto ist bei meiner 6tonnen-brücke jeder 24tonnen betonmischer drübergefahren und auch sämtliche kranwägen mit 10 bis 15 tonnen ohne dass die firmen mit mir diskutiert haben. nur ein lkw-fahrer eines baumarktes ist mit seinen 7tonnen-motorwagen davor stehen geblieben und hat mich angerufen ob es auch einen anderen zufahrtsweg gibt. als ich damit lächelnd antwortete, dass er der erste ist der mit dem schild ein problem hat, ist er dann auch drübegefahren.

wir haben aber mit normalen deckenstehern die brücke unerstützt (war nur ein kleiner fluss darunter), aber einfach nur weil es zuvor bei einer anderen baustelle auch so gemacht wurde.


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