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Zufahrt zum Grundstück nicht möglich [NÖ]

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  •  Beachflyer77
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
11.8.2019 - 25.5.2021
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Wir haben vor ca. 25 Jahren in NÖ ein Grundstück geteilt. Im zuge der Baubewilligung wurde ein PKW-Abstellplatz vorgeschrieben. Bei der Teilung wurde vom damaligen Bürgermeister vorgeschlagen die Fahne im Vorderen Bereich zu erweitern damit man den Auffahrtsbereich mitbenutzen kann. In den Bereich der Büsche könne man ja eine Ecke mit Plaster auslegen.

Im Zuge der Teilung wurde natürlich eine Ergänzungsabgabe der Aufschließung fällig

Die Trennung wurde nie tatsächlich ausgeführt da es sich um das Grundstück der Eltern handelte.

Jetzt muß ich damit rechnen das der Teil A verkauft wird.

Der Baum der in den Sträuchern gesetzt was ist natürlich gewachsen und hat Wurzeln entwickelt.

Wie komme ic jetzt auf das Grundstück ? kann ich von der Gemeinde verlangen dass der Baum entfernt wird? (Entweder durch die Gemeinde oder notfalls auf eigene Kosten?)

2019/20190811136169.jpg

  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
11.8.2019  (#1)
Hä???

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Wir haben vor ca. 25 Jahren in NÖ ein Grundstück geteilt.

 

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Die Trennung wurde nie tatsächlich ausgeführt


ist das Grundstück jetzt geteilt oder nicht bzw wie ist es rechtlich gesehen geteilt




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  •  Beachflyer77
11.8.2019  (#2)
Ja es ist geteilt jedoch wurde kein Zaun Tor etc gemacht der Teilungsplan wurde von der Gemeinde genehmigt

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.8.2019  (#3)
Ich glaube was gemeint ist: Grundstück wurde rechtmäßig geteilt, aber praktisch wurde die Zufahrt zu B einfach über die Einfahrt von A gemacht. Wenn jetzt A verkauft wird, ist das nicht mehr möglich. Richtig?  

Der Baum steht wohl auf Gemeindegrund und die derzeitige Straße endet genau davor. Richtig?

Frage ist jetzt, wie man zu einer separaten (von A unabhängigen) Zufahrt für B kommt. Richtig? 

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  •  Beachflyer77
12.8.2019  (#4)
Richtig

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  •  Hobbyplaner
12.8.2019  (#5)
Wenn die Zufahrt bereits genehmigt wurde, gehst du zur Baubehörde und bittest um die Durchführung der baulichen Maßnahmen, damit die Einfahrt benutzt werden kann.

Wurde sie noch nicht genehmigt, machst du eine Bauanzeige über die Herstellung bzw. die Veränderung der Zufahrt, und bittest gleichzeitig um die Durchführung.......(wie oben).

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
25.5.2021  (#6)
Jetzt ist ein kleines Problem dazu gekommen

Die Gemeinde besteht darauf dass der Baum der vor der Ausfahrt steht erhalten bleiben muß.

Das ist insoferne ein Problem weil der Baum sehr starke Wurzeln hat die z.T schon über der Oberfläche sind. Man schlägt vor dass man eine Überfahrt macht die auch Offen ist damit Wasser hinkommt.

Das bedeutet dass man eine Art Schwelle vor der Einfahrt hat. Das finde ich nicht akzeptabel.

Gibt es Irgendwo eine Gesetz/Regelung wo festgelegt ist wie so eine Zufahrt beschaffen sein muß?

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  •  MrCrabs
  •   Bronze-Award
25.5.2021  (#7)
Wenn die Zufahrt lt. deiner Skizze vor 25 Jahren so genehmigt wurde und im Teilungsplan eingezeichnet und genehmigt ist, würde ich nochmal das Gespräch mit der Gemeinde suchen, deine Wünsche vorbringen.... also eine Zufahrtsmöglichkeit über die volle Breite der gehmigten Zufahrt verlangen.
Schließlich wurde die Aufschließungsgebür auch schon bezahlt......

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