Ich habe seit mehr als 30 Jahren eine Fahnenparzelle in Wien.
Die Zufahrtsbreite beträgt 3,5 Meter und liegt in einer Einbahnstrasse. Früher war dies eine durchgängige Einbahn. Vor einigen Jahren wurde die Einbahn "geteilt" . Genau in der Einfahrtshöhe meines Grundstücks wird man durch die geteilte Einbahnregelung gezwungen abzubiegen.
Da nun die Einfahrt genau vis a vis zur Fahrtrichtung ist, weiß ich nicht wie ich rechtskonform mein Grundstück mit dem KFZ ( oder LKW) erreichen kann.
Alle müssen nun nach Osten abbiegen, meine Einfahrt ist aber nach Westen..
Ist das Magistrat verplichtet bei Änderung von Einbahnen die betroffenen Grundstückseigentümer zu informieren?
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