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Das sind 2 verschiedene Dinge, die man getrennt betrachten muss: - PV-Anlage: ist baurechtlich nicht zu behandeln, da bewilligungs- und anzeigefrei. D.h. hier greift das Baurecht nicht. Also mit anderen Worten: es gibt baurechtlich keinerlei Einschränkungen. - Bogen über der Einfahrt: bräuchte noch eine genauere technische Beschreibung, wie das Ding aussehen soll und konstruiert ist. Aber ziemlich sicher scheint es sich um eine baubewilligungspflichtige bauliche Anlage zu handeln. Diese ist im vorderen Bauwich nicht zulässig! (ist es wirklich ein vorderer Bauwich, d.h. in einem Bebauungsplan als solcher ausgewiesen?) |
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Danke Karl für die rasche Reaktion! 1) also den PV Modul Bogen hätte ich mir so (an)gedacht - 2 oder 3 Reihen Module, mit Stahl aufgeständert 2) Ich hab auf dem Plan geschaut- ich meinte (wohl) den Bereich zwischen der Baufluchtlinie und der vorderen Grundstücksgrenze. Alles Liebe! Reini |
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Hallo, ich kann dir auch so ein PV Carport machen. Melde dich per pn wenn es konkret wird. Es gibt einige Anbieter im internet, aber die sind alle sehr teuer. |
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@Karl10 Bauliche Anlage im vorderen Bauwich nicht möglich? Wo steht das? Betrifft auch oftmals Carports. |
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Oh...sorry. Danke für den Hinweis. War ich im Gedanken eigentlich ganz woanders. Baulich Anlagen im vorderen Bauwich zulässig! Völlig klar! |
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Danke Rocco- wenns soweit ist melde ich mich bei dir! Also wenn es keine bauliche Anlage ist, dann bin ich frei, wenn ja dann 3 Meter Regel? |