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Zusätzlichs Fenster nach während Rohbau

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  •  Zeppr
11.6. - 13.6.2016
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Hallo Gemeinde,

Planung hin oder: jetzt, nachdem die massive Mauer bereits steht, sind wir zum Schluss gekommen, dass dort unbedingt noch ein Fenster (110x170) hin gehört. Das Stockwerk befindet sich noch im Rohbau und ist ohne Decke - der Bereich müsste allerdings trotzdem ausgeschnitten werden.
Frage: hat von euch jemand Erfahrung mit so einer Situation? Technisch dürfte ja nichts dagegen sprechen, da die Überleger bei den anderen Fenstern auch noch nicht gemauert wurden. Baurechtlich sind wir uns allerdings nicht sicher, wie sehr sich alles Verzögern kann. Brauchen wir einen neuen Einreichplan oder genügt ein Nachtrag? Müssen wir das OK von allen Nachbarn haben?

Danke und LG
Zeppr

  •  NTWK
11.6.2016  (#1)
Wir hatten auch so eine Situation. Zusätzliches Fenster während der Bauphase gemacht, Dachneigung geändert, Einfahrt gänzlich vom Plan abweichend. Ohne jede Planänderung oder Nachtrag noch sonst etwas. Nie Beschwerden gehört, vermutlich auch niemandem aufgefallen. Sollts dennoch Probleme geben, musst es halt nachträglich melden, aber Strafen oder sonst etwas (wovor viele Angst haben) gibts in diesen Fällen wohl kaum. Zumauern wirst es auch nicht müssen. Nur wennst vorher lange nachfragst fällt den Behörden allerhand bürokratischer Aufwand ein. Hinterher kräht kein Hahn danach.

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  •  nobody4yu
  •   Gold-Award
11.6.2016  (#2)
Zeppr, du hast einen bewilligten Plan und gemäß diesem darfst du bauen. Wenn du jetzt davon abweichst, dann musst du diese Änderung der Baubehörde mitteilen. Je nach Bundesland heisst der anders. Dies geschieht mittels neuem Einreichplan über die erfolgten Änderungen (z.B. NÖ) oder Auswechslungsplan (z.B. Wien).

Solange das neue Fenster keine Anrainerrechte beeinflusst, sehe ich kein Problem und keine Verzögerung. Solche Änderungen werden sehr oft gemacht und erst später eingereicht. Du solltest halt relativ zügig diese Änderung der Baubehörde bekanntgeben. Dein Planverfasser sollte dir da weiterhelfen können.

Die Aussagen von NTWK teile ich darum nicht. Du benötigst ja einen Bauführer der dir am Ende die Fertigstellungsanzeige macht. Der bestätigt ja auch, dass gemäß der Einreichung gebaut wurde.

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  •  Zeppr
12.6.2016  (#3)
danke für die infos!
Ich glaub auch, dass es ohne kläger kein richter geben wird... ruhiger schlafen werden wir, wenn alles seinen korrekten weg geht.
Ich werde also zuerst mal mit der Baubehörde und unserem Planer sprechen.
lg
zeppr

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  •  STP123
13.6.2016  (#4)
Hallo,

wir haben einen Nachreichplan abgeliefert da sich auch ein paar Kleinigkeiten beim Bauen geändert haben. Es waren aber nur "anzeigepflichtige" und keine "bewillingungspflichtige" Änderungen. Daher wars bei uns kein Problem. Kostete hier in NÖ 80 EUR.

LG

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  •  Eduard
13.6.2016  (#5)
Haben das gleiche Problem gehabt, haben bei uns eine Stützwand und 3 Fenster neu hinzubekommen. Habe daraufhin kurz bei unserer Gemeinde mit dem dafür zuständigen Mitarbeiter telefoniert, und dieser hat gemeint, dass es kein Problem sei dies dann bei der Fertigstellung miteinzubeziehen. War auch dann kein Problem aber wir haben es ihm gesagt und damit und in Sicherheit gebracht. Aber ganz ohne irgendwas sagen würd ich nichts machen. Aber was sollns dagegen haben?

LG Eduard

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