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Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
25.8. - 14.9.2022
11 Antworten | 4 Autoren 11
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Hi Leute!
Hat wer den (steuerfreien) Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber bekommen?
Wenn ja, wie wird das bei euch angerechnet?

Es geht darum:
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. 
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/kinderbetreuungskosten.html#:~:text=Zuschuss%20zur%20Kinderbetreuung%20durch%20den,pro%20Kalenderjahr%20sozialabgaben%2D%20und%20lohnsteuerfrei.

Wir haben jetzt 3 Kinder in 3 verschiedenen Einrichtungen. Yeah... Schule, Kindergarten, Tagesmutterverein.
Die einzigen die da Bescheid wussten sind die Tagesmütter. Die machen das so: 
Monatlich wird dann normal vom Elternkonto abgebucht.
Am Jahresende machen sie dann eine Aufstellung mit der man zum Arbeitgeber geht.
Dieser Überweist seinen Anteil.
Dann wird das Geld aufs Elternkonto rückgebucht.
So umständlich, weil die Zahlung vom AG direkt an die Betreuungseinrichtung gehen muss.

Viel einfacher wäre natürlich wenn der AG einmal den Gesamtbetrag an den AN überweisen könnte und nicht drei mal an drei Einrichtungen. 
Laut tel. Auskunft vom Finanzamt ändert es auch nichts wenn das Geld im voraus durch die monatlichen Zahlungen sowieso schon zweckgebunden verwendet wurde.

Soweit so gut, aaaber: KiGa und Schule tun sich schwer damit bzw. ist wiedermal keiner Zuständig weil die Verrechnung läuft über die Gemeinde und dort hat noch nie jemand davon gehört. Jetzt kann uns keiner sagen ob das mit der Rücküberweisung bei ihnen geht.

Alternativ könnte man es mit einem Gutschein machen, aber weder TM, noch KiGa Schule oder Gemeinde wissen wie das geht und stellen keinen Gutschein aus.

Jemand eine Idee?

  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
26.8.2022  (#1)
Ich würde der Buchhalterin von der Gemeinde den Link über diese Regelung schicken und ihr sagen, dass du diese Kosten ab heuer von deinem AG ersetzt bekommst. Sie soll sich das bitte vermerken und dir dein somit zu viel bezahltes Geld rücküberweisen. 

Wenn sie zickt würd ich ihr erklären, dass sie dazu verpflichtet ist, da sie ja nicht die doppelten Beiträge verbuchen kann. Somit muss sie eine Zahlung ja sowieso rücküberweisen. 
Falls bedenken sind soll sie sich bitte erkundigen.



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  •  Baumau
  •   Gold-Award
26.8.2022  (#2)
https://www.sodexo.at/produkte/kinderbetreuungs-pass/

Wir nutzen die Sodexo Gutscheine und zahlen einen kleinen Prozentsatz als Gebühr. Soweit ich weiß kostet es die Kinderbetreuungseinrichtung nichts. Die bekommen den ganzen Betrag des Gutscheins überwiesen. Hat fürs uns als Organisation den Vorteil, dass wir nur einen Zahlungsempfänger haben und nicht zig Kreditoren anlegen und uns mit Problemen auseinander setzen müssen. Zahlt sich meiner Meinung nach aus. Wir haben nämlich österreichweit viele Mitarbeiter in sehr vielen Gemeinden. Wir geben nur die Gutscheine aus, zahlen nichts direkt. Die Gutscheine können aber auch für die Ferienbetreuung oder sonstige Betreuung genutzt werden.

Ich vermute mal du bist nicht der einzige in der Firma der das kriegt (muss einer bestimmten Personengruppe gewährt werden, sonst wäre es ja nicht mehr abgabenfrei). Wie machens die anderen?

zitat..
Sparfratz schrieb: Ich würde der Buchhalterin von der Gemeinde den Link über diese Regelung schicken und ihr sagen, dass du diese Kosten ab heuer von deinem AG ersetzt bekommst. Sie soll sich das bitte vermerken und dir dein somit zu viel bezahltes Geld rücküberweisen.

Schreiben kannst viel. Glaubst wenn die Gemeinde 1000 Einwohner hat und 50 machen das so, dass die das bei jedem so machen würden? Ich als Zuständiger würde das jedem Bürgermeister bzw. Amtsleiter ausreden. Geschrieben ist es in zwei Sätzen, es ist aber ein oasch Aufwand in den Gemeinden.

zitat..
Sparfratz schrieb: Wenn sie zickt würd ich ihr erklären, dass sie dazu verpflichtet ist

Zu was ist Sie verpflichtet? Eine Forderung wurde eingebucht und rechtzeitig bezahlt. Das Abgabenkonto des Schuldner ist ausgeglichen und wenn ne Überweisung von einem Dritten kommt zu dem keine "Geschäftsbeziehung" besteht, wird diese Überweisung einfach rückgebucht. Ist üblich in größeren Unternehmen/Ämtern, vor allem wenn die Referenznummer nicht korrekt angegeben ist.

Ich würde hier das Gespräch suchen, weil zwingen kannst du die zu nichts. Ich bin wirklich immer sehr bemüht Leuten zu helfen, wenn mir aber wer deppert kommt und mir sagt was ich tun MUSS, dann tue ich wirklich nur das was ich muss und da hat man sehr viel Spielraum.

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
26.8.2022  (#3)
Danke! Also sind wir doch nicht die Einzigen. 😀

Sodexo akzeptieren sie leider nicht, haben noch nie was davon gehört und interessiert sie auch nicht. 😕

zitat..
Sparfratz schrieb: Ich würde der Buchhalterin von der Gemeinde den Link über diese Regelung schicken

Also auf Emails reagieren die nicht mal. Man erreicht nur was wenn man persönlich hinkommt und lästig genug ist.
Dort kennt sich einfach keiner damit aus, sie verweisen uns an den KiGa, und der verweist uns an die Zentrale. Jetzt nach Wochen warten, weil die Dame auch nix weiß, sagt uns der Abteilungsleiter dass wir das mit der Gemeinde klären müssen weil jede Gemeinde regelt das selbst. 😡
Erinnert mich an "Das Haus das Verrückte macht" bei Asterix. 

Ja, das mit dem Zurückbuchen ist unnötiger Aufwand für den AG und die Betreuungseinrichtungen. Bei uns sind es ja 3 Kinder in 3 verschiedenen Einrichtungen. 

zitat..
Baumau schrieb: Ich vermute mal du bist nicht der einzige in der Firma der das kriegt (muss einer bestimmten Personengruppe gewährt werden, sonst wäre es ja nicht mehr abgabenfrei).

In der Firma gibts das noch nicht. Wir versuchen gerade das Einzuführen und müssen es der GF schmackhaft machen. 
Riesiger Buchhaltungsaufwand wird sie nicht begeistern, die Buchhaltungsabteilung hat eh schon zu wenig Leute. Wie überall halt...


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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
28.8.2022  (#4)
Bei uns in einem 3000 Leute Betrieb wurde das gleich abgelehnt, da der Aufwand für die Buchhaltung zu groß sei. Das mit den Gutscheinen muss ich einmal anstoßen.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
30.8.2022  (#5)
Also wie gesagt, maßgebend für uns als Organisation war, dass es so wenig Aufwand wie möglich verursacht. Da war das mit den Sodexo Gutscheinen halt ideal, weils kaum mit weniger Aufwand geht. Kostet, soweit ichs im Kopf hab, 1-3%, wobei dies sicher von der Unternehmensgröße abhängig ist. 

Bei der Kinderbetreuungseinrichtung muss man halt vorsprechen und die überzeugen. Wie erwähnt, zahlen die aber nichts bei der Einlösung der Gutscheine.

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
30.8.2022  (#6)

zitat..
Zwosti schrieb: Bei uns in einem 3000 Leute Betrieb wurde das gleich abgelehnt, da der Aufwand für die Buchhaltung zu groß sei. Das mit den Gutscheinen muss ich einmal anstoßen.

Genau das wollen wir vermeiden. Ein kleinerer Betrieb und meine Frau ist selbst in der Buchhaltung dürften zwei Vorteile sein.
Das Gutscheinsystem würde dem AG am besten gefallen, aber was hilft wenn die Betreuungseinrichtung das nicht juckt.

Da gibts mal was für arbeitende Eltern, und dann ist das wieder so blöd verkompliziert dass es erst wieder nicht angenommen wird.


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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
14.9.2022  (#7)
Was kostet der Zuschuss dem Arbeitgeber eigentlich? Sind das die Max. 1000€ jährlich oder muss er einfach um das weniger Lohnsteuer für den Mitarbeiter zahlen?

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
14.9.2022  (#8)

zitat..
schrieb: [ref]:69014_1#69014[/ref]Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. 

Der AG spart sich die Lohnnebenkosten, der AN auch.
Die 1000€ sind pro Kind. Bei uns x 3 macht dann schon was aus.
Für uns ist es die letzte Möglichkeit etwas von den Kinderbetreuungskosten zurück zu bekommen. Um die anderen Beihilfen fallen wir um.
Mehrkindrabatt der Einrichtungen bekommen wir nicht, weil es 3 verschiedene sind.
Zuschuss vom Staat bekommen wir nicht weil wir beide knapp über der Einkommensgrenze sind.
Wir zahlen also 3x die volle Gage.
Würde einer viel und einer wenig arbeiten, bekommt der Wenigverdiener den Zuschuss. Was für eine doofe Regelung, oder ist es das was sie eigentlich wollen? Das Standard System einer Vollzeit + Überstunden und (i.d.R. Sie ) verdient nur geringfügig dazu.




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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
14.9.2022  (#9)
Ok, gilt das auch, wenn man nur Teilzeit arbeitet und nicht einmal 800€ Brutto hat?

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
14.9.2022  (#10)
Ja.
Mit nur 800 kannst du aber die Kinderbetreuungs Beihilfe beim AMS beantragen und bekommst bis zu 90% der Kosten ersetzt. Wurde uns vom Tagesmutterverein verraten, es muss aber derjenige sein auf dem die Familienbeihilfe läuft.
https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kinderbetreuungs-beihilfe-

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
14.9.2022  (#11)
Top Hinweis Rocco81, dachte nicht das es so lange nach Beginn der Arbeit und Ende der Karenz auch gehen würde. Da werden wir glatt aufschlagen.

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