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Zuständigkeit Zaun

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  •  Gast AS

17 Antworten 17
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Annahme: 5 Grundstücke nebeneinander - jeweils die äußersten bzw. vorne u. hinten durch eine Strasse begrenzt. Wie ist die Regelung für die Zuständigkeit der Einfriedung (Zaun)? Wer macht welche Seite ? Ist eine der Eckparzellen für beide Seiten verantwortlich ?

Danke für Infos.

mfg
Andreas

  •  Gast jürgen
31.3.2005  (#1)
könnte sein das es eine vorschrift von der gemeinde gibt!?

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  •  klaus
31.3.2005  (#2)
Üblich istvorne selbst, hinten gemeinsam (alo in dem Fall auch selbst, weil's keinen Nachbarn gibt, rechts du, links der andere (oder so irgendwie). Nach dieser üblichen Regelung zahlt in eurem Fall eine Eckparzelle alles. Rechtlich bindend ist das aber alles nicht. Nett währe sicherlich den beiden am Ende, die ja für den Zaun wesentlich mehr berappen müssen wenigstens bei den Trennzäunen zu helfen - aber beim Geld hört sich ja bekanntlich die Freundschaft auf emoji

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  •  Gast renate
31.3.2005  (#3)
pech hat man auch ... wenn der nachbar nicht daran denkt, auf "seiner seite" einen zaun aufzustellen, weil es ihn z.b. "nicht stoert, wenn der hund in seinem garten ist". =emoji so kamen wir in den genuss, einen zaun aufzustellen, obwohl er nicht "unserer" war.

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  •  RobertB
31.3.2005  (#4)
Zaunzuständigkeit - Ich habe das auch so im Kopf, wie Klaus oben geschrieben hat. Allerdings meine ich, dass es schon eine rechtliche regelung gibt und zwar im ABGB, wo weiss ich allerdings nicht.

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  •  Gast Weigelie
31.3.2005  (#5)
Wie ist das eigentlich, - setzt man nun "seinen" Zaun direkt an die Grundstücksgrenze? Ich meine - die Pfosten genau mittig (dann stehen ja, rein theoretisch, ein paar Pfostenzentimenter auf dem Nachbargrund)? Das klingt jetzt kleinlich, aber man weiß ja nie ... Mit den Nachbarn reden, das ist bei uns noch nicht möglich, weil die Gründe links und rechts noch nicht verkauft sind (es handelt sich um neu aufgeschlossenes Gelände in Wien).

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  •  Gast kermit0815
1.4.2005  (#6)
@weigelie - also direkt auf die grundstuecksgrenze wuerde ich den zaun nur machen, wenn das mit dem nachbar so vereibart wurde bzw. der zaun gemeinsam realisiert wird. ansonsten den zaun so bauen, dass er komplett auf eigenem grund steht (würde zumindest ich so machen - laienmeinung !!). ansonsten belibt noch der aktuelle grundbesitzer (=verkaeufer des grundes) - mit dem koennte man sich ja auch noch absprechen.

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  •  Patrick
1.4.2005  (#7)
Zaun - Die Verpflichtung einen Zaun aufzustellen gibt es nicht.

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  •  Gast manu
4.4.2005  (#8)
Vorschriften - Da gibts sogar ziemlich sicher Vorschriften. Und zwar in der Bauordnung würde ich mal sagen. Wissen muss das haargenau die Gemeinde oder der Magistrat als Baubehörde. Am besten dort fragen, bevor man anfängt!!! Nicht auf "Meinungen" verlassen.

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  •  tigra25
4.4.2005  (#9)
Zivilrechtliche Einigung - Bei uns in Stockerau muß man sich das mit dem Nachbarn ausmachen (steht in unserem Baubescheid)

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  •  Patrick
5.4.2005  (#10)
Bauordnung - @ manu: In welcher Bauordnung z.B. steht was über Zäune???

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  •  Gast Lawman
5.5.2005  (#11)
Mag. - Die Antwort auf die Frage findet sich nicht in den Bauordnungen der Länder, sondern in § 858 ABGB. Dort steht, dass jeder Eigentümer verbunden (= verpflichtet) ist, auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nötige Einschließung seines Raumes (= Grundstücks) und für die Abteilung (= Begrenzung) von dem fremden Raume (= Nachbargrundstück) zu sorgen. Befindet sich eine Mauer, Hecke, etc. genau auf der Grundgrenze, steht sie gemäß § 854 ABGB im gemeinsamen Eigentum (Rechtsfolgen § 855 ff)

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  •  rpg
6.5.2005  (#12)
Wie hoch - darf ein gemauerter Zaun in Wien überhaupt sein?
Ein Bekannter sagte mir mal 180 cm. Kann das sein?
Grüße

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  •  Gast ich
6.5.2005  (#13)
zaun - laut diesem AGBG MUSS also ein Zaun etc aufgestellt sein? was ist aber wenn der Nachbar zB seinen Eingang "quer" zum rundstück angeordnet hat.. somit ist unsere "linke" seite nicht seine "rechte" seite..

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  •  nelly
6.5.2005  (#14)
Richtung? - mag dumm sein, meine Frage, aber von wo aus gesehen rechts? Wenn ich nach Norden schau rechts von mir oder ...???

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  •  bhavika
7.5.2005  (#15)
Zuständigkeit Zaun - Hallo, ich habe eine Frage.
Wir wollen einen Zaun auf unserem Grund bauen, wie hoch darf er sein? Der Nachbar hat auf seiner Seite am Haus über die 3 m Abstand hinaus, bis an die Grundgrenze eine Ueberdachung für Holz gebaut. Wir möchten das alles nicht sehen.Das ganze findet in Niederösterreich statt. Im Kaufvertrag oder Grundbuch steht nichts darüber.

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  •  RobertB
7.5.2005  (#16)
Einfriedung - Nebengebäude - Habe in der ganzen NÖ Bautechnik- und Bau-Ordnung keine Gestaltungsvorschriften für Einfriedungen gefunden. Allerdings dürfen nebengebäude bis zu einer Höhe von 3 m an die Grundgrenze gebaut werden (bis 100 m2 groß) Daher denke ich, dass auch eine Mauer bis drei Meter hoch sein dürfte. Möglicherweise gibt es aber Vorschriften in der Gemeinde.

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  •  Patrick
8.5.2005  (#17)
@bhavika - Wieso plfanzt du nicht eine Hecke? Das sieht sicher auch von deiner Seite des Grundstücks besser aus.

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