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Bedingt durch die i.d.R. nur kurze Laufzeit einer Zwischenfinanzierung (ich gehe davon aus, dass es sich um den Verkauf einer Immobilie handelt bei zeitlich "nahem" Erwerb eines zu kaufenden Objektes bzw. Fertigstellung eines neuen Eigenheims), liegt der kostenseitige Fokus auf den Einmalgebühren. Eine generell gültige Aussage über die Bearbeitungsgebühr kann an dieser Stelle nicht getroffen werden, da diese bankseitig in Anhängigkeit des Arbeitsaufwandes und des Finanzierungsvolumens festgesetzt wird. Man muss dabei bedenken, dass die Zwischenfinanzierung aufwandsseitig (Bonitätsprüfung, Objektprüfung, etc.) etwa jenem Anforderungsprofil entspricht, den auch eine langfristige Finanzierung (mit entsprechendem Ertragspotential für die Bank) hat. Insofern wäre mein diesbezüglicher erster Weg auch jener zur Hausbank. Was die Besicherung der Finanzierung betrifft, muss nicht unbedingt ein hypothekarisches Pfandrecht eingesetzt werden. Alternativ dazu kann auch die Intabulation einer Rangordnung (Kosten 0,6%), wenn die Abdeckung der Finanzierung binnen 12 Monaten passieren soll, dienen. Das hängt prinzipiell vom Einzelfall ab. Z.B. die Oberbank ist diesbezüglich ein Insitut, dass in der jüngeren Vergangenheit "flexibel" war. Zu berücksichtigen ist bei der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] jedenfalls, dass im Gegenzug zur fehlenden, eigenmittelhinterlegungsschonenden Besicherung für die Bank, die Zinskondition spürbar teurer wird. Gewöhnlich wird ein Sollzinssatz für das aushaftende Kapital verrechnet. Bereitstellungsprovisionen, Rahmenprovisionen, etc. kommen i.d.R. im Bauträger- bzw. Projektgeschäft vor, wo die zugesagte Liquidität eben von Anfang an bereitgestellt werden muss, obwohl sie erst später bzw. nach Baufortschritt abgerufen wird. Im konkreten Fall gehe ich davon aus, dass die Geldmittel für die zu kaufende Immobilie in Zeitnähe ausgezahlt werden und daher dem Sollzinssatz unterworfen sind. das sind Beträge im zweistelligen EUR-Bereich |
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Hallo ESH2022, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Zwischenfinanzierung - Übersicht zu Kosten und Gebührenübersicht |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Hi LiConsult, zuerst einmal danke ich dir für die detaillierte step-by-step Beantwortung zu den möglichen Kostenpunkten. Deine Assumption im Hinblick auf den BusinessCase (Verkaufserlös des Altobjektes gelangt erst nach der Fälligkeit des Kaufpreises des Neuobjektes ein) ist korrekt. Auch ich habe antizipiert, dass im Falle einer Zwischenfinanzierung die Höhe der Einmalgebühren ausschlaggebend sind. Finanzierungsvolumen zwecks Überbrückung wären 350k. Weißt du wie hoch sich die Gebühren hierfür Hausnummer belaufen? Ist die Intabulation der Rangordnung 12 Monate gültig? Ich dachte, es wären 6 Monate mit Option auf Verlängerung von 6 Monaten. |
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Der Rangordnungsbeschluss ist ein Jahr gültig. Solltest du diese Zeitrange überschreiten, werden 0,6% nachgetragen, somit für dich fällig. An Gebühren hast du eh bereits alles aufgezählt. Oft wird die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] aber gering(er) ausfallen, vielleicht sogar mit einer Pauschale, vor allem wenn auch die Langzeitfinanzierung über die selber Bank geroutet wird. |
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wird auch davon abhängen, ob du es bei der Hausbank probierst und hier allenfalls einen gebührenseitigen Vorteil generieren kannst (die kennen ja auch deine sonstige Finanzgebarung bzw. hast du ein breiteres Produktspektrum, das du dort nutzt) oder eine neue Bank mit der Prüfung beauftragen möchtest. Im Falle der Rangordnung würde ich meinen irgendwas zwischen 1,5 und 2% all in. Ja, die Anmerkung gilt 12 Monate ab der erfolgten Antragsbewilligung. Kostet wie erwähnt 0,6% des Wertes + EUR 47 (elektronische) Grundbucheingabe. |
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