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schon erledigtwenn das grundstück schon aufgeschlossen ist, heisst das dass die abgabe schon an die gemeinde bezahlt wurde. somit sind dann nurmehr die kanalanschlussgebühren wie du schon erwähnt hast zu bezahlen.
Kanal anschlussgebühren sind auch wieder je nach gemeinde utnerschiedlich sowie die aufschliessungsabgabe. Hierfür gibt es auch einen Einheitssatz, weiters wird auch die Größe des hauses beim kanal berücksichtigt - bei der aufsschliessung die größe des grundstückes. mfg |