Hallo,
wir errichten im Bgld. ein Eigenheim. Lt. unserem Einreichplan steht der Keller 1,10 m über das Gehsteigniveau heraus. Plan ist bereits bewilligt, der Bürgermeister will jedoch mündlich vereinbaren, daß der Keller nur 0,9 m herausragt. Aufgrund des Kanals müssen wir wahrscheinlich 1,5 m herausgehen. Gibt es eine Bauordnung wo der Bürgermeister, das vorschreiben kann, oder ist es Willkür. Bitte um Antworten Danke!
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