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was steht im kaufvertrag - und zwar in - den klauseln den zustand des grundstücks betreffend? das klassiche "wie am x.xx.xx. besichtigt"? wofür haftet die gemeinde als verkäufer laut vertrag - das muss ja drinstehen? dass die kanaldeckel euch "komisch vorkamen", ist allerdings ein indiz, dass der "mangel" des servituts schon augenfällig war. die erklärung des käufers im vertrag, eh alles zu wissen, ist hingegen wahrscheinlich anfechtbar - außer ihr kennt das grundstück schon lange. fakt ist, dass ihr wohl "lastenfrei" erwerben wolltet - und falls ein notar dabei war, würde ich mich zuerst mal an ihn wenden. wann habt ihr denn gekauft - hoffentlich ist eure rücktrittsfrist nicht abgelaufen. natürlich könnt ihr auch vom vertrag zurücktreten - da müssen aber erst mal alle fakten geklärt sein und die frist muss eingehalten sein. |
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Hallo susanne b, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Servitut im Kaufvertrag |
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Servitut - der Kanal am Grundstück bedeutet noch kein Servitut. Wenn die Kanallage noch nicht ersessen wurde - ich glaube 30 Jahre - kannst du den Kanal auch abbrechen und der Gemeinde die Kosten dafür verrechnen. Einfach wird`s jedoch nicht werden. Aber es kann so manche Verhandlung unterstützen.
Eine Vereinbarung über die weitere Vorgangsweise ist aber sinnvoll. |