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Kanalgebühr in NÖ - Jede Gemeinde in NÖ hat EIGENE Einheitssätze zur Kanalgebühr
(je nach dem wie teuer die Kanalanlage ist). zB: Ber.Fläche 172 m2 X Einheitssatz 1,75 euro 301,00 Einleitung der Regenwässer + 10 % euro 30,10 Kanalanschluss im Keller Kellergrösse(m2) 60 m2 X 1,75 / 2 euro 52,50 Kanalanschluss im Dachgeschoss Dachgeschossgrösse (150 m2) X 1,75 / 2 euro 131,25 ----------- euro 514,85 der Einheitssatz ist auf der jeweiligen Gemeinde zu erfragen ich würde mich auch für die Anschlussgebühren interessieren mfg Josef Aichinger |
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@aichinger - Danke für deine Antwort!
Was ist die "Ber.Fläche 172m²" bei deiner Rechnung? Wie berechne ich das dann bei mir? Kannst du mir bitte weiterhelfen!! WNF 167m² bebaute Fläche 232m² Keller 190m² Kein Dachausbau Einheitssatz € 2,31 Danke mfg Max |
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nicht beeinflussen lassen...von der eu gibt es eine verordnugn welche schluss macht mit den pauschalberechnungen nach m2 bei kanalgebühren. die gemeinden sind verpflichtet bis 2011 glaub ich die gebühren umzustellen und nur noch auf verbrauch abrechnen (ausnahmen bei brunnen oder hauswasserwerk wird weiter pauschal berechnet).
ich würde meine architekturwahl nicht von kanalgebühren beeinflussen lassen. ich wäre bei dem jetzigen gebührenmodell meiner gemeinde der verlierer, weil ich als single in einem bungalow (wohnfläche auf einer ebene daher doppelt soviel dach wie bei zweigeschossigen bau) als single leben werde. fast kein verbrauch, volle gebühr. |
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