Folgende Überlegung: Überdachung bzw. Carport in NÖ ca. 120 m² wurde per Bauanzeige genehmigt. Da der Wind von allen Seiten reinpfeift und somit oft mehr Schnee im als vor dem Carport liegt, müsste man theoretisch Wände (aus Holz) an 2 Seiten (hinten und rechts) machen (an der linken Seite grenzt das Carport bereits ans Haus). Jedoch gilt dies dann schon als Gebäude und müsste mit einer Baubewilligung (Plan, Baumeister etc) genehmigt werden. Nun die weitere Überlegung nur eine Art Wind-/Sichtschutz machen, die nicht ganz bis zur Decke reicht. Und für den oberen Bereich Elemente aus (durchsichtigem) Plexiglas zum Ein- und Aushängen, wenns wirklich stark stürmt. Frage also: Gilt dieser Sichtschutz, der ca. 2/3 hoch ist, nicht den Boden berührt und der Rest nach oben hin mit nicht fix verschraubten Plexiglas als Wand? Ist für diesen Schutz noch eine Baubewilligung notwendig?
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