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Bauführer - Hallo!
Du brauchst jemand der als Bauführer agiert. Ob du eine "Tafel" aufstellst oder nicht ist Nebensache. § 40 Bauführer, Beiziehung besonderer sachverständiger Personen (1) Der Bauwerber (Bauherr) hat sich zur Ausführung von Bauvorhaben, die 1. gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1, 2 und 4 bewilligungspflichtig sind und nicht durch Verordnung der Landesregierung von der Bewilligungspflicht ausgenommen wurden, 2. gemäß § 24 Abs. 2 Z. 1 durch Verordnung der Landesregierung der Bewilligungspflicht unterworfen wurden, sofern es die Landesregierung in dieser Verordnung bestimmt hat, einer gesetzlich dazu befugten Person zu bedienen (Bauführer) und diese Person vor Beginn der Bauausführung der Baubehörde anzuzeigen. (2) Bauführer ist derjenige, der 1. das Bauvorhaben zur Gänze oder in Teilen (Bauabschnitte) über Auftrag des Bauherrn als Unternehmer ausführt, 2. die Aufsicht über die im Rahmen von Eigenleistungen des Bauherrn erbrachten Arbeiten einschließlich der sogenannten Nachbarschaftshilfe führt oder 3. das Bauvorhaben durch gesetzlich dazu befugte Personen ausführen läßt. (Anm: LGBl.Nr. 70/1998) (3) Der Bauführer hat für die bewilligungsgemäße und fachtechnische Ausführung des Bauvorhabens, insbesondere für die Tauglichkeit der verwendeten Baustoffe und Konstruktionen, für die erforderlichen Abschrankungen und sonstigen Sicherheitsvorkehrungen sowie überhaupt für die Einhaltung aller Vorschriften, die sich auf die Bauausführung beziehen, zu sorgen. weiter lesen http://www.bauordnung.at/oesterreich/oberoesterreich_bauordnung.php |
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auf gut deutsch - soll einfach jemand auf ein stück zettel seine unterschirft samt stempel draufkritzeln... bei unserem ersten haus (9 jahre her) hat die bauführung unser damalige ziegellieferant geführt. ganze 3 mal war der herr auf der baustelle...
ich such auch momentan, da wir wieder vorhaben zu bauen im märz einen bauführer, machen auch den rohbau eigentlich alles selbst, find jedoch keinen bauführer zu menschlichen preisen... |