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neben dem Haftrücklass - gibt es auch den Deckungsrücklass. Dieser ist ohne vorherige Vereinbarung leichter einzubehalten. Man braucht nur über die Baustelle zu gehen und irgendwo ein Eck finden, wo eine Leistung noch nicht ganz fertig ist. Dann kann man argumentieren, wenn das voll verrechnet wurde, aber noch nicht ganz fertig war, dann wird es bei anderen Leistungen auch so sein und deswegen behalte ich von den Zwischenrechnungen 5% ein (zB).
Den Haftrücklass einzubehalten ohne vorherige Absprache wird zu einem Streitpunkt führen, denn der wird ja erst spät fällig (nach Ablauf der Haftzeit), wird - wenn vereinbart - meist durch Bankgarantie erledigt, die natürlich was kostet. Und daher wird der Gesamtpreis höher liegen, wenn Haftrücklass ausbedungen ist. |
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Haftrücklass - die ÖNorm B210 spricht von 3% HR und 7% DR, nachgelesen unter Pkt. 5.47 Sicherstellung.
Das diese zusätzlich zu vereinbaren sind habe ich jetzt nicht gelesen. Es ist natürlich die ÖNorm als Vertragspunkt zu vereinbaren. |
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Joski - Hallo !
kannst du mir sagen ob ich im Internet die ÖNorm finde wo das darin steht, damit ich es auch schwarz auf weiß habe ! Danke |
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angel7 - glaube ich nicht. Habe mich außerdem vertippt.
Es ist die B2110 Allgem. Vertragsbestimmungen für Bauleistungen. |
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habe eine - ich habe eine Önorm B 2110 Ausgabe 2002-03-01. weiss aber nicht ob die noch aktuell ist. wenn interesse- bitte mailadresse angeben, dann schicke ich sie gerne zu. |
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akinom - Hallo, das wäre super wennst mir die unverbindlich mailen kannst!
Mail Adresse: claudia.scharler@gmx.at Danke im Vorraus |
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wenn nicht - gerade diese Norm schriftlich im Vertrag ausbedungen wurde, dann gibt es nachträglich keinen Haftrücklass umsonst: siehe auch http://www.hausbauforum.at/index.php?option=com_fireboard&Itemid=124&func=view&id=291&catid=4
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akinom - Hallo, ich wäre auch an der B2110 interessiert: jonnyaudi@gmx.net,
Herzlichen Dank, Jonny. |
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B2110 - Hallo Akinom!
Könntest Du mir bitte auch die Önorm B2110 zukommen lassen? Herzlichen Dank im Voraus für Deine Hilfe! Liebe Grüße, Andrea andie_ko@yahoo.com |
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Önorm B2110 - Hallo Akinom!
Wäre ein Hit, wenn Du auch mir die Norm mailen würdest oliver@weichpold.com Müsste einen Bauvertrag zerpflücken ![]() Besten Dank im Voraus! LG, Oliver Weichpold oliver@weichpold.com |
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hat jemand von euch noch die ÖNORM B2110 und kann sie mir zukommen lassen? brautpaar2007 at hotmail.com
vielen dank! lg Bax |
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Vorsicht beim Kopieren von ÖNORMEN ! Ausgabedatum ! -
Nach wirklich großen Problemen mit einem eigenen Bauvorhaben, das seit 7 Jahren steht und mit mehreren Gerichtsverfahren behaftet ist, habe ich sehr viel mit den beiden Werksvertragsnormen ÖNORM B 2110 und A 2060 zu tun gehabt. Obwohl bei unserem Bau ausschließlich Werkverträge mit rennomierten örtlichen Baufirmen abgeschlossen wurden, hatten wir alles, was man sonst nur aus dem Fernsehen kennt : rumänische Subunternehmer, die gar nicht vom Fach waren, ungarische Subunternehmer, die nach offenbar östlichen Standards aus dem vergangnenen Jahrhundert gearbeitet haben . Mängel, Mängel, Mängel, trotz Bauaufsicht durch Ziviltechniker. ÖNOMEN zu vereinbaren hilft also nicht immer ! Vorsicht beim Kopieren alter Versionen ! Diese Texte ändern sich von Zeit zu Zeit und werden in unregelmäßigen Abständen immer wieder neuen Anforderungen angepasst. Dabei ändert sich oft auch die ganze Struktur der Gliederung und Absätze bzw deren fortlaufende Nummerierung. Ich kann aus diesem Grund nur dringend empfehlen ausschließlich eine aktuelle Version als Grundlage zu nehmen, falls das Bauvorhaben noch bevor steht. Welche Ausgabe für ein bestimmtes Bauvorhaben gültig ist, richtet sich - wenn nicht anders vereinbart - nach dem Zeitpunkt von Ausschreibung,Auftragserteilung, Werkvertragsabschluss ! Den Volltext sämtlicher ÖNORMEN ( auch den der bereits zurückgezogenen Versionen ) kann man jederzeit persönlich gratis am Österreichischen Normungsinstitut in der Wiener Heinestraße am Bildschirm einsehen. Dort gibt´s dafür eigene Kunden PC-Teminals. Handschriftliche Aufzeichnungen,kann man davon machen, so viel man will. Alles andere kostet. Sämtliche Versionen kann man da auch sofort kopiert/ausgedruckt bekommen. Diese usdrucke sind in der Regel sehr teuer. Privates Kopieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die entscheidende Auskunft - welches Ausgabedatum bzw welche Textversion jeweils für das eigene Bauvorhaben gültig ist - ist aber in jedem Fall gratis. |