Hey, kann man als Verkäufer (Privatperson) von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn dieser nur zw. Käufer und Verkäufer unterschrieben worden ist sprich ohne Notar beglaubigt worden ist. Gilt hier auch das Konsumentenschutzgesetz (innerhalb von 1 Woche)?
@fratzmax - soweit ich das in erinnerung habe kann nur der käufer innerhalb von 1 woche zurücktreten, wenn er bei der erstbesichtigung ein angebot legt (welches vom verkäufer unterschrieben wird). der verkäufer kann nicht zurücktreten - zumindestens hat uns das der makler so erklärt...
Das Konsumentenschutzgesetz...gilt hier jedenfalls nicht. Es kommt nur bei so genannten Verbrauchergeschäften zur Anwendung - das sind Kaufverträge zwischen einem Unternehmer (Verkäufer) und einer Privatperson (Käufer). Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen (hier der Fall) oder auch zwischen zwei Unternehmen kommt das Konsumentschutzgesetz nicht zur Anwendung.
Ob ein Rücktrittsrecht besteht, kann ich dir leider nicht sagen. Das hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich ist aber jeder Vetrag (egal ob mündlich, schriftlich, notariell beglaubigt, etc.) für beide Vertragsparteien bindend. Bei mündlichen Verträgen besteht zwar eine gewisse Schwierigkeit der Nachweisbarkeit von Vereinbarungen, aber grudnsätzlich ist auch das ein gültiger Vertrag.
Für Haus- und Grundstückskäufe gibt es spezielle Bestimmungen, weil diese ja erst mit der Eintragung im Grundbuch abgeschlossen sind.
An deiner Stelle würde ich mich einfach an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden und mal fragen, wie die Sachlage konkret ist.
ja, kann man - wenn nicht zur gehörigen zeit, am vereinbarten ort oder auf die bedungene weise erfüllt wird, kann auch der verkäufer zurücktreten (§§918ff abgb). simpelster fall: der käufer zahlt nicht, nicht rechtzeitig oder will etwas ändern. schadenersatz bleibt davon unberührt.
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