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das fundament ja nicht - aber die Garage ist zu melden. Mit nachbauen meinst du wahrscheinlich wegreißen und nochmal aufbauen. Das ist juristisch aber ein Neubau, also einzureichen. Anders schaut es aus, wenn die Außenmauern der alten Garage stehen bleiben würden und nur saniert wird. Das ist nur dann meldepflichtig, wenn in die Statik eingegriffen wird. Sicherheitshalber mal bei der Gemeinde nachfragen. |
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also - es wäre aber so das das neue gebäude nicht an das haus bzw. die garage angebaut wird. sprich es wird neu wo anders gebaut.
ich werde sicherheitshalber mal in der gemeinde nachfragen - probleme möchte ich keine bekommen. mfg TDK |