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schau mal hier - www.salzburg.gv.at/en/bf/konkret_kauf-err-5.pdf
oder einfach mal anrufen. Infos gibt auch SIR (Salzburger Institut für Raumförderung) Bei uns (Einreichung 2006) war es so, dass die Grösse egal war, aber nur 90 m2 gefördert wurden. Aber wenn man über eine bestimmte Grösse geht (glaube 130 m2) ist man nicht mehr von den Gerichtsgebühren befreit. Genauer kann ich es momentan nicht sagen - vielleicht helfen die Infos im obigen download. |
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Gebühren ab bestimmter qm-Zahl - Hallo,
wir haben unseren Einreichplan fast fertig. Es sind momentan 152 qm Wohnnutzfläche (zählt eigentlich der Raum unter einer Stiege, wenn dieser genutzt wird zur Wohnnutzfläche, oder nicht?). Weiß jemand von Euch, wie die Regelung bezüglich Gebührenentfall beim Landesdarlehen/Baudarlehen/Bankdarlehen ausschaut? Wir sind 2 Erwachsene und 2 Kinder und zusätzlich noch mein Schwiegervater, also 5 Personen, falls das relevant ist. Es ist nämlich die Frage, ob wir uns die 2 qm (falls die Grenze bei 150 qm liegt) nicht noch einsparen sollen. Vielen Dank für Eure Beiträge. Lg Lax |
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Tipp - Hmm, weiß auch nicht.
Probier mal die Seite www.checkmycase.com Da kann man andere User über ein Rechtsproblem befragen bzw abstimmen lassen. Die haben, glaub ich, auch eine eigene Rubrik "Bauen". mfg, Stefan |
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