|
|
||
Parapethöhe - Im Allgemeinen gelten 85 cm- dazu die Wiener Bauordnung:
Geländer und Brüstungen § 107. (1) Alle dem Zutritt offenstehenden, absturzgefhrlichen Stellen innerhalb von Baulichkeiten oder an Baulichkeiten sind mit einem standsicheren, gengend dichten und festen Gelnder zu sichern. Bei Wohnungen mssen Gelnder von Loggien, Balkonen, Fenstertren oder Terrassen berdies so beschaffen sein, da Kleinkinder nicht durchschlpfen oder leicht hochklettern knnen. Anstelle von Gelndern sind auch Brstungen zulssig. (2) Ab einer Fallhhe von 12 m muss das Geländer mindestens 1,10 m hoch sein. Sonstige Geländer müssen mindestens 1 m hoch sein. Die Geländerhhe ist bei Stiegen lotrecht von der Stufenvorderkante bis zur Geländeroberkante zu messen. Fenstertüren müssen mit einem Geländer von mindestens 1 m Höhe, gemessen von der Fußbodenoberkante, oder, wenn eine Türschwelle oder ein Sockel mit einer Höhe von weniger als 60 cm vorgesehen ist, von der Oberkante der Türschwelle oder des Sockels aus gemessen, gesichert werden. Für Brüstungen, die an der Oberkante mindestens 25 cm breit sind, genügt eine Höhe von 85 cm. |
||
|
||
Korrekturen Parapethöhen - ........, absturzgefährlichen Stellen innerhalb von Baulichkeiten oder an
Baulichkeiten sind mit einem standsicheren, genügend dichten und festen Geländer zu sichern. Bei Wohnungen müssen Geländer von Loggien, Balkonen, Fenstertüren oder Terrassen berdies so beschaffen sein, dass Kleinkinder nicht durchschlüpfen oder leicht hochklettern können. Anstelle von Geländern sind auch Brüstungen zulässig. |
||
|
||
Parapethöhe Canke für die rasche Antwort! |
||
|