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Raumtemperatur im Winter

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  •  Cornie
23.7. - 8.8.2008
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Hoffe es ist die richtige Kategorie und ihr könnt mir helfen.

In der von uns gemieteten Wohnung hat es letztes Jahr geschimmelt, wir sind erst Juli 2007 eingezogen, damals gab es keine Anzeichen für Schimmel, nur im Keller hat es etwas danach gerochen bzw. hat man auch ein paar Stellen gesehen. Hauptsächlich war der Schimmel an den Außenwänden.
Von Außen hat man auch im Putz Risse gesehen, dort war der Schimmel am schlimmsten.
Gelüftet haben wir regelmäßig, d.h. 2-3 Mal am Tag, da wir beide unter der Woche mind. 6 Std. nicht daheim sind, und so kurz in der Früh lüften und dann ca. 2 Mal am Abend.
Die Heizung läuft so wie es unsere Vermieterin meint, mal läuft die Heizung von 5 Uhr Früh, mal erst ab 7 Uhr und mal bis 12 Uhr Nachts und das andere Mal ist sie um 18 Uhr kalt. Nachts läuft sie gar nicht, in der Wohnung ist es dann richtig kalt, in der Früh will man gar nicht aufstehen. Weiß nicht mehr wie viel Grad es hatte, ich weiß nur, dass es wirklich kalt war.

Es ist ein Streit zwischen uns und er Vermieterin entstanden. Sie meinte, dass wir am Schimmel schuld seien, weil wir nicht Lüften und unsere Wäsche in der Wohnung trocknen. Die Heizung wird ein Mal vom Keller gesteuert, für jede Wohnung einzeln, und so wie es aussieht kann die Vermieterin die Heizung auch von ihrer Wohnung, über uns, regeln. Da wir sie schon öfter gebeten haben die Heizung einzuschalten und dies auch nach wenigen Minuten geschehen ist, ohne, dass sie ihre Wohnung verlassen hat. Die Fenster wurden auf den Wunsch der Vermieterin mit Schaumstoff beklebt, es sind zwei alte Doppelflügel pro Fenster. Wir haben auch schon einen Gutachter dazu gezogen. Er meinte es wäre auch unsere Schuld, doch als er gehört hat, dass die Heizung unregelmäßig und ungenügend heizt, war die Sache für ihn klar. Er hat uns erklärt, dass der Schimmel durch die ungenügende Heizkraft hervorgerufen wird. Dies haben wir der Vermieterin gesagt, sie interessiert sich nicht dafür und es wird wieder diesen Winter so weiter gehen.

Nun meine Fragen:
1. Gibt es eine Raumtemperatur, die eingehalten werden sollte, damit die Wohnung nicht auskühlt und so die Schimmelbildung vermieden werden kann?
2. Wie können wir der Vermieterin klar machen, dass wir die Heizung regeln wollen und nicht sie.
3. Gibt es Möglichkeiten es per Anwalt/Gericht zu klären? Da wir nicht wieder einen Winter lang im Kalten sitzen wollne, wir waren letztes Jahr viel öfter erkältet, als sonst.

Durch den Mieterschutzverband bzw. Mieterschutzgesetzt können wir es nicht regeln, da im Haus nur 2 Familien wohnen, wir und die Vermieterin. Dafür ist dann das ABGB zuständig.

Hoffe, dass ihr mir helfen könnt, schon mal danke!

  •  nymano
23.7.2008  (#1)
@Cornie - Auf den ersten Blick würde ich jedenfalls meinen, dass die Kälte daran Schuld hat. Je kälter es ist desto weniger Feuchtigkeit kann die Luft aufnehmen und desto feuchter werden die Wände => Schimmel.

Was für eine Heizung läuft da? Eine Gastherme im Keller für das ganze Haus?

Meine Frau hat viele Jahre als Rechtsanwältin Mieter in solchen Angelegenheiten vertreten: der Vermieter sitzt leider am längeren Ast! Selbst wenn das Gericht Euch Recht gibt und dem Vermieter Auflagen macht, kann der Vermieter Euch trotzdem nach Belieben herumschikanieren. Das lohnt sich nicht und ist verschwendete Lebenszeit, Energie und verminderte Lebensqualität. Sucht Euch eine neue Wohnung!

lg nymano.

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  •  Cornie
23.7.2008  (#2)
@nymano - Ich weiß nur, dass es mit einem Boyler erhitzt wird, welcher unten steht, der ist für beide Wohnungen.

Da ich leider in einer Stadt wohnen, in der gute Wohnungen rahr sind und wir eh in 2 Jahren die Stadt verlassen wollen, weiß ich nicht, ob es sich lohnt umzuziehen. Außerdem kann ich meinen Partner nicht ganz überzeugen, schon wieder umzuziehen.

Leider ist es auch so, dass die Vermieterin, bevor wir eingezogen sind bzw. kurz danach uns Sachen versprochen hat, die sie nicht gehalten hat bzw. nicht hält. Es ist ein ewiger Kampf.

Wusste nicht, dass es so schlecht für Mieter steht. Naja, werd dann mal auf Wohnungssuche begeben.

Danke für deine Hilfe!

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  •  nymano
23.7.2008  (#3)
@Cornie - Natürlich kann man es bei Gericht versuchen. Aber wie gesagt, ich finde das lohnt sich nicht.

Was habt Ihr für einen Mietvertrag? Befristet? Unbefristet? Ihr könnt z.B. einen angemessenen Teil der Miete einbehalten, mit der Begründung, dass die Wohnungstemperatur viel zu kalt ist...

lg nymano.

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  •  Cornie
24.7.2008  (#4)
@nymano - Wir haben einen befristetn Vertrag auf 3 Jahre. Wir werden warscheinlich unsere Kaution auch nicht mehr sehn, wenn wir ausziehn, die Vermieterin, wird sich einen Grund einfallen lassen, wieso sie es behält. Z. B. Wohnungsreigung vom Schimmel oder Mitbenutzung der Waschmaschine (welche sie uns kostenfrei zur Verfügung gestellt hat). Ach, mir egal die paar Euro kann sie behalten.

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  •  in2
27.7.2008  (#5)
Rechtsanwalt, Mieterbund etc.! - Das ganze klingt nach einer ausgemachten Sauerei!
Das läßt sich ganz einfach nur über Gericht austragen. Dabei müßte auch die Arbeiterkammer helfen. Da gibt es genug Klagspunkte (vorausgesetzt das stimmt was du schreibst)! Jedenfalls das mit dem Schumstoff ist Wahnsinn! Dadurch ist die Durchlüftung nicht ausreichend und der Schimmel wächst fröhlich vor sich hin! Die Temperatur ist für Schimmelwachstum nicht so wichtig; entscheidend ist die Feuchtigkeit im Raum! Wenn es aber wirklich so ist, dann ist die Wohnung gesundheitsgefährdend und damit eigentlich nicht bewohnbar. Ein Fall für den Amtsarzt oder die Baubehörde?

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  •  Cornie
8.8.2008  (#6)
Weiß nicht, ob das so leicht wird, die Vermieterin versucht uns alles anzuhängen und meinte auch des öfteren, dass wir endlich verschwinden sollen, weil wir uns nicht alles gefallen lassen.

Wie gesagt, die Vermieterin hat uns aufgetragen den Schaumstoff an die Fenster zu kleben. Und ich finde, dass es einfach zu kalt ist in der Wohnung, man kann im Winkter sich kaum bewegen so kalt ist es. Wir trocknen auch die Wäsche in der Wohnung, wo anders geht es nicht, dann lüften wir auch noch viel öfter.

Versuch einfach mal ne andere Wohnung zu finden, wird wohl die beste Lösung sein. Werd mal ne Bekannte fragen, ob da der Amtsarzt oder die Baubehörde was ausrichten kann.
Danke für den Tip!

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