Hi,
können nach Ausbau eines Dachgeschosses bei einem 30 Jahre alten Haus Anschlussgebühren für Kanal/Wasser/Strom anfallen/verlangt werden wenn bei den Anschlüssen von der Gemeinde nichts gemacht wird. Strom/Wasser bleibt ein Zähler. Ist es ein Unterschied ob es eine eigene Wohneinheit ist oder zur EG Wohneinheit dazugezählt wird. Ja ich weiß das ist Sache der Gemeinde aber kann darf das die Gemeinde so einfach? lg
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