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Gute Frage - Arbeite selbst im habdel kann dir leider nicht sagen wie das bei Waschmaschinen ist!Aber ich kann die verkäufer oder hersteller gut verstehen die sich natürlich immer die Frage stellen müssen ob sowas von alleine passieren kann!
Hast du eine Idee wie so ein grosses Gummistück auf einmal von alleine ohne dein oder fremdes zutun einfach weg sein kann? Lg Martin |
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ich nehme mal an, dass österreichisches recht anwendbar ist. - und du konsument in sinne des kschg und kein unternehmer bist. dann ist die sache ziemlich klar . vgl. §924 abgb (alle gesetze kann man unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht abrufen).
Vermutung der Mangelhaftigkeit § 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. das heißt, die firma muss beweisen, dass die gummidichtung nicht schon bei der übergabe (als verdeckter, also nicht gleich augenfälliger mangel) kaputt war. daher unbedingt eingeschrieben mangel rügen. ist gebetsmühlenartig, aber ich kann nur immer wieder auf den vki und dessen homepages www.konsument.at oder www.verbraucherrecht.at sowie die diversen ratgeber dort verweisen. zudem sollte sich jeder ernsthaft überlegen, ob er sich nicht eine rechtsschutzversicherung zulegen möchte. |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Danke für die Antwort! - BF |
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