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Architektenhonorar - örtliche BauLEITUNG sollte dass natürlich heißen! |
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...wäre..es nicht preisgünstiger nur ausschreibungstexte und detailplanung vom architekten machen lassen, selber ausschreiben und dann die gesamt-bauleitung und koordination an eine baumeisterei zu übergeben? jedenfalls solltest dann mit dem architekten noch einen berater-stundensatz vereinbaren damit du mit ihm die angebote besprichst, bei ordentlichen ausschreibungstexten sollten diese auch gut vergleichbar sein. wobei du uns noch erklären solltest was die "künstlerische oberleitung" ist? innenarchtiektur, beleuchtsarchitektur, gartengestaltung? |
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die künstlerische oberleitung heißt nur, dass versucht wird. - ... einen anspruch nach dem urhebergesetz geltend zu machen und sich davor zu schützen, dass halt nach der planung der rest an den viel billigeren baumeister geht. laut gebührenordnung darf ein archi 8-11% an netto- herstellungskosten für die planung und nochmal 4-6% für die bauleitung kassieren.die diskussion hatten wir schon mal.
besser mal die angebots-prüfung beim vki kontaktieren: http://www.konsument.at/konsument/k_detail.asp?id=15478 |
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Bauforum: Architektenhonorar Danke für eure raschen Antworten!
und auch danke für die begriffserlärung zur "künstlerischen oberleitung" - konnte mir auch nichts drunter vorstellen. es ist so, dass wir den entwurf schon haben - sprich wir wissen genau wie unser haus aussehen soll, brauchen aber jetzt jemanden der mit uns quasi den schritt vom papier aufs grundstück macht. können selber kein leistungsverzeichnis machen (zu wenig ahnung) geschweige denn bei der ausführung prüfen ob die firmen korrekt arbeiten. wollen natürlich nicht am ende vor einer bruchbude ohne geld stehen weil wir am falschen platz gespart haben. andererseits haben wir natürlich auch nicht das geld zum aus dem fenster schaufeln sondern hätten gerne dass unser haus auch wirklich mit optimalem preis-leistungs-verhältnis gebaut wird bzw. jemanden der uns auch sagt wo die punkte sind die evtl. mit einer geringfügig anderen ausführung erheblich günstiger werden. naja wer will das nicht. aber ich denke das mit den ausschreibungstexten (ich nehme an dass ist das leistungsverzeichnis?) und der detailplanung ist der beste ansatz - ich hab ja kein thema selber was zu verschicken / einzufordern. |
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Architektenhonorar - Hallo,
Das Architektenhonorar bemißt sich in der Regel nach den geschätzten zu erwartenden Baukosten. Die sogenannten Büroleistungen werden vorraussichtlich 8-10% der Baukosten betragen. Die Bauaufsicht nochmals 4-5% der Baukosten. Das ergibt bei WNFL von ca. 170 m2 ohne Keller Baukosten Hochbau (ohne Garten und Einfriedung) ca. EUR 1.200,-/m2 exkl. 20% MwSt. Das sind insgesamt ca. EUR 200.000,- exkl. 20% MwSt. reine Baukosten Hochbau bei einfacher Ausstattung. Ein Architektenhonorar mit kompletten Leistungsbild würde daher ca. EUR 25.000,- bis 30.000,- exkl. 20% MwSt. ausmachen. EUR 17.000,- ist günstig. Der anbietende Architekt hat aber sein Leistungsbild auch etwas reduziert. Die Abgrenzungen scheinen bloß etwas unverständlich. Solche Vereinbarungen bergen meist Probleme in sich. Art und Umfang des Auftrages sollten genau abgegrenz´t sein. Besonders hinsichtlich späterer Haftungsfälle. Wirklich sparen helfen kann ein Architekt, wenn er alle relevanten Positionen der Leistungsbilder, ihre Umsetzung und ihre Preisgestaltung und -kontrolle für den Bauherren verantwortlich beaufsichtigt. Das bedeutet, dass die Ausschreibung, Kostenermittlung, Polier- und Detailplanung, sowie die Bauaufsicht im gesamten Umfang an einen Architekten übergeben werden sollten. In diesem Fall müßte ein seriös anbietender Architekt schon mindestens EUR 25.000,- für den gegenständlichen Auftrag anbieten. lg Arch. DI Albert Fürth www.fuerth.at 0664 / 30 80 585 |