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teer bis ans fundament - straßenbau

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  •  nero
13.1.2009 1
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darf mir die gemeinde einen teerbelag direkt bis ans wohnhaus legen, um die erforderliche straßenbreite eines verbindungsweges zwischen 2 innerörtlichen straßen lt. stvo zu erreichen? es handelt sich um ein altes fachwerkhaus 260 jahre. oder muß ein mindestabstand zwischen fundament und aspalt sein, bzw. wo kann ich das nach lesen?
mfg
nero

  •  AndiBru
13.1.2009  (#1)
Hallo - Bei uns haben sie sogar die Straße um 25cm angehoben, und somit 25cm von unserem Sockel einfach eingebuddelt :)

mich hat es nicht gestöhrt - ob man dagegen etwas tun kann, weiß ich nicht - vielleicht einfach auf der Gemeinde nachfragen, oder wenn du das nicht willst frag in einer größeren Gemeinde im selbigen Bundesland.

Bei mir haben sie bis unter die Fundamentkante ausgegreben, Haus komplett Isoliert und dann zugeschüttet und asphaltiert - wobei ich auf einer Breite von 30cm ein sehr starkes Gefälle weg vom Haus habe, das war vor ca. 18 jahren.

Ist noch immer alles Trocken.

wenn du dich nicht wehren kannst oder möchtest, dann schau das ein ordentliches Gefälle weg vom Haus ist, auch wenn es einmal wirklich arg schütten wird ist dies somit sehr hilfreich.

LG!


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