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NÖ Energieförderung-Anfrage

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  •  drneu
15.1. - 17.1.2009
3 Antworten 3
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Hallo da draußen, Wir gedenken ein Haus zu bauen, verdienen gottseidank nicht schlecht, haben aber auch noch andere Verpflichtungen. Unser Planbau wird vermutlich eine EKZ von 20-30 haben, WP und WRL sind auch geplant. Im Rahmen der WBF NÖ beim 100 Punkte Haus würden vermutlich über 80 Punkte erreichen. Werden die auch gefördert. Ich habe nämlich gehört, dass man, wenn man die Familienförderung aus Einkommensgründen nicht bekommt, auch die Förderung für "ökologisches Bauen" nicht erhält??? - wenn das stimmt, wozu soll man dann ökologisch denken, "alte" Dämm- und Heizsysteme sind ja viel günstiger??? Kann das bitte jemand aufklären.

  •  nymano
16.1.2009  (#1)
@drneu - "ökologisch denken" sollte man wohl der umwelt und der nachkommenden generation (= deine kinder) zuliebe...

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  •  pointi001
16.1.2009  (#2)
Förderung - unter diesem Link http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Eigenheimfoerderung/Eigenheimfoerderung.html ist folgendes zu finden: Die Eigenheimförderung setzt sich aus folgenden Punkten zusammen. Einzige Voraussetzung für Förderung ist ein EKZ < 50. Dann bekommt man Punkte je nach Bauweise.
Für die EKZ max 70 Punkte, die restlichen 30 kommen von Heizungsart, KWL, Ökologische Bauweise usw. Die Familienförderung ist zusätzlich.

- Familienförderung
Richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation, wobei die Antragstellung bis zur
Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgen kann .
- Punktesystem für nachhaltige Bauweise
Ökologisches und energiesparendes Bauen sowie der Einsatz von erneuerbaren
Ressourcen werden hier im Rahmen eines Punktesystems berücksichtigt.
Basis dafür ist der Energieausweis.
- Bonus Niedrigenergie
Der im Punktesystem errechnete Förderungsbetrag wird um 30% erhöht.
- Bonus Lagequalität
Wenn Lage, Bebauungsweise und Infrastruktur bestimmte Vorgaben erfüllen, gibt es
einen weiteren zusätzlichen Betrag.
- Zusatzförderung (ab 1.2.2008 )
in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang
Der errechnete Darlehensbetrag wird wahlweise um 20% erhöht oder es wird ein nicht
rückzahlbarer Zuschuss von € 3000,-- gewährt.


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  •  jackbauer
17.1.2009  (#3)
Jahreshöchsteinkommen - Es gibt ein höchstzulässiges Jahreseinkommen, das von der Haushaltsgröße abhängig ist. Es darf für eine Person € 28.000,- und für zwei Personen € 48.000,- nicht überschreiten. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 7.000,-

...falls ihr diese Einkommen überschreitet kannst das mit dem Ansuchen einer WBF schon vergessen... Falls ihr diesen Wert nicht erreicht bekommt ihr mit Sicherheit die Basisförderung (Punkte x 300,-). Die Zusatzförderungen (Familienförderung, Ökologisches Bauen,...) sind meineswissens nicht direkt Einkommensabhängig.

LG

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