Hallo Miteinander,
habe folgendes Problem: Wir wollen eingeschossig bauen mit flachem Dach. Damit das ganze nicht so gedrungen aussieht wie eine flache Halle, soll rundherum eine Attika, in Summe soll das Haus etwa 4m hoch werden (bei etwa 110m²) davon etwa 1m die Attika. Nun gibt es für unser Wunschgrundstück eine Bauvorschrift, nämlich "Pultdach". Nach Rücksprache heißt das mind. 3° und Attika sei nicht erlaubt.
Jetzt die Frage: ist der Begriff "Pultdach" irgendwo eindeutig definiert? Denn mit den 3° hab ich kein Problem, auch mit mehr nicht, solange rundherum die Attika ist. Zur Not hätte ich auch mit 3-seitiger Attika und einem überstehenden Pultdach im Süden als Sonnenschutz im Sommer kein Problem. Muss ein Pultdach überhaupt überstehen?
Nur wenn ich ohne Attika auf diese Außenhöhe kommen wollte, wären meine Räume innen so hoch, dass das erstens nicht zu den Raumgrößen passt und zweitens auch beheizt werden will. Will ich also nicht. Zwischendecke und 1m hoher "Dachboden" macht auch unnötige Kosten.
Vorschläge? Oder gibts irgendwo was schriftliches, dass man mir die Attika nicht verwehren darf?
Ich find das übrigens ohnehin sehr blöd, auf dieser Straßenseite ist nur Pultdach erlaubt, das Grundstück wäre zwischen zwei neueren Pultdächern und einem alten Satteldach. Auf der anderen Straßenseite gibt es die Bauvorschrift Satteldach.
Auf einem anderen Grundstück in selben Ort gibt es angeblich eine Bauvorschrift Pultdach/Flachdach. Da steht ein Flachdach mitten in der Satteldachsiedlung. Da dürfe noch eine Reihe solcher Häuser hin, nur steht da dieses eine zweigeschossige Haus genau im Süden.
Bauvorschriften ändern geht angeblich nicht, jedenfalls wurde ich dahingehend nicht über meine Rechte aufgeklärt.
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