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OIB richtlinie 6 in NÖ

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  •  xenchen
25.2. - 27.2.2009
6 Antworten 6
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weiß wer, wann die in kraft tritt? auf der noe.gv.at ist bereits das handbuch dazu online. der zuständige herr ist nicht erreichbar und die energieberatung ist selbst schon genervt und meinte "hoffentlich spätestens am 3.3.". wenn dem so ist, könnte ich meiner zimmerin sagen, sie soll schon den neuen berechnen, wenn sichs aber wieder verschiebt, können wir von vorn anfangen! kanns ja nicht sein!

  •  schwisi
25.2.2009  (#1)
schau mal hier auf Seite 18 - http://www.noe.gv.at/bilder/d8/Richtlinien2005UndBeilagen.pdf

Vielleicht hilft dir das weiter.

lg
schwisi

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  •  xenchen
26.2.2009  (#2)
ist seit 13.2. in kraft - hab gestern noch einen anruf des zuständigen vom land NÖ bekommen. die richtlinie und somit der neue energieausweis ist mit 13.2. in kraft getreten. allerdings muss das land NÖ noch an ihrer kommunikationsarbeit feilen. weder meine zimmermeisterin wusste das am 19.2. noch der energieberater auf der hotline gestern nachmittag. kanns ja nicht sein, oder?

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  •  creator
26.2.2009  (#3)
doch, nicht mal die, die es wissen sollten, schreiben was sinnvolles ins netz. http://www.oib.or.at/

hab' das schon beim energieausweis-thread gepostet...

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  •  xenchen
26.2.2009  (#4)
oib.or.at - hatte gestern noch Quartal 2009* dort stehen, ist wenig hilfreich. heute hab ich nicht mehr nachgesehen.

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  •  xenchen
26.2.2009  (#5)
blödsinn hab deinen beitrag falsch verstanden, sorry!

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  •  schwisi
27.2.2009  (#6)
jetzt ist es offiziell - http://www.baubook.at/noe/

Es gilt ab jetzt auch bei der Wohnungsförderung der neue Energieausweis nach OIB RL6, und zwar für diejenigen Bauvorhaben, die zur Erlangung der Baubewilligung schon einen Energieausweis benötigten (seit 13.2.09). Bei all jenen Bauvorhaben, für die noch kein Energieausweis für den Baubescheid erforderlich war, kann dem Förderantrag bis zum 31.12.2009 wahlweise der alte Energieausweis nach OIB 1999 oder der neue Energieausweis nach OIB RL6 beigelegt werden.
was auch noch interessant ist:

Ab Anfang März gibt es auch Veränderungen bei der Begleitung der Eigenheimförderung mit Punktesystem durch die Donau-Uni Krems:

Bei den ab März beim Land abgegebenen Förderanträgen soll deren Überprüfung durch die Donau-Uni Krems in einem persönlichen "Förderungsberatungsgespräch" mit den FörderwerberInnen direkt erfolgen. Ziel ist, dass die GutachterInnen gleich bei diesem Gespräch dem Kunden gegenüber die Förderwürdigkeit bestätigen können.

Weiters sollen stichprobenweise die gewohnten Rohbauberatungen, und auch wieder Endbesichtigungen, von den GutachterInnen der Donau-Uni Krems durchgeführt werden.


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