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Hallo - Das kommt ganz auf die Strasse und die Gemeinde usw... an.
Wir haben eine Landesstraße vor uns - hier muss ich von der Straßen Mitte 5,75m Abstand halten. In Wien musste ich von der straßen Mitte 5,0m Abstand halten ... Wenn deine Garageneinfahrt genehmigt ist, muss schon der "Bürgermeister" der ja die oberste Instanz ist schauen, dass du mit einem "fiktiven PKW mit den Aussmasen 6 x 2,25m raus und rein kommst. Anhänger werden leider nicht berücksichtig! In jedemfall einfach "nachfragen" der Abstand von der Straßen Mitte zu einer Mauer ist in jedem Fall "festgelegt". Sollte die mauer korekt sein, bleibt dir leider nix anderes über als eine "trompete" auf deinem grundtsück zu machen, sprich deine einfahrt so zu verbreitern, dass du schräger fahren kannst. lg! |