Hallo.
Wir wollen uns ein Grundstück um ca.36000€ kaufen, wie sieht das jetzt genau mit der Vertragserrichtung über einen Notar aus? Erledigt dieser auch den Grundbucheintrag, muss man die 3,5% ihm zahlen? An wem gehen die 1% GS?
Die ~3% Notarkosten beinhalten lediglich die Vertragsaufsetzung mit Unterschriften, oder?
Vielen Dank im Voraus,
F.
Gesamten Text anzeigen