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@Timbaland - keine Ahnung, wie das andere machen. creator empfiehlt immer, sofort schriftlich zu reklamieren und frist für behebung setzen usw. usw.
ich habs eher unbürokratisch gemacht und hab einfach einen termin mit dem bauleiter gehabt. da sind wir alle mängel durchgegangen und haben für jeden mangel entweder eine reparatur oder eine preisminderung ausgemacht. das hat eigentlich problemlos funktioniert. lg nymano. |
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@timberland - sehe das ähnlich wie nymano - prinzibiell muß man einer Mängelbehebung zustimmen - sollte das nicht möglich sein kann man durchaus sehr hohe Abschläge fordern und man mus sich nicht mit "Taschengeld" zufrieden geben - sollte wie bei nymano das nicht funktionieren Schriftlich Frist setzen wenn nichts kommt bei der Bezahlung wirklich ordentlichen Abschlag machen so das sich nach eigenen empfinden die Mängelbehbung drei mal ausgeht - dann wird er sich schon was einfallen lassen - vor Bezahlung zumindest kurzes Fax schicken warum man nicht den kompletten Betrag bezahlt - dann ist der Ball bei der Hausbaufirma |
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nymano hat's schon erwähnt - und ich hab' das mit dem richtig reklamieren und gewährleistung eh schon zig mal gepostet. der grund für den von mir empfohlenen formalismus (mängel sofort mit fotos dokumentieren und schriftlich mit zustellnachweis rügen - per e-mail mit empfangsbestätigung oder eingeschrieben) ist simpel: damit bist du auf der sicheren seite, die jeweiligen firmen wissen, was auf sie zukommt (dass sie "verloren" haben, weil sich wer auskennt und sie sich das übliche geseiere sparen können - probieren werden sie es evtl. trotzdem) und hast nicht nur das zurückbehaltungsrecht (wenn du noch nicht alles gezahlt hast) gesichert, sondern auch den zeitpunkt für verzugszinsen des unternehmers. die forderung kann nicht fällig gestellt werden und du hast die viel bessere position zum verhandeln. du brauchst nur 1 verbessereungsversuch dulden - nicht mehr.
mein lieblingssatz dazu: "ich will mich mit ihnen micht streiten und die rechtliche lage kennen wir beide: also ich mache ihnen einen vorschlag...." dann ernte ich meist eine emotionelle, abweisende reaktion - das darf dich nicht erschüttern. wenn dann die erkenntnis zu dämmern beginnt, werden eh alle sehr freundlich. bei mir haben nur 2 firmen professionell reagiert und von sich aus vorschläge gemacht. wichtig ist, dass du dir vorab klar wirst, was du fordern/abziehen willst - und konsequent bleibst. |
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@all - Vielen Dank für eure Antworten, beruhigt mich, allerdings muss ich z.B. aufstemmen od. auskratzen von diesen Rissen in Kauf nehmen wenn bereits ein teurer Parkettboden verlegt wurde und ich extra darum gebeten habe den Mängel "vorher" noch zu beheben aber dies nicht getan wurde? lg |
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richtig reklamieren - Grundsätzlich bin ich bei creator, dass man "professionell" reklamieren soll. Allerdings muss einem klar sein dass man sich damit auch einiges verbauen kann. Meiner Meinung nach sollte man es schon vorher mal "im Guten" versuchen, schließlich kann ein Hausbau auch "partnerschaftlich" ablaufen, wo beide Seiten geben und nehmen, ohne sich gleich bei der ersten Gelegenheit Paragraphen um die Ohren zu werfen.
Bei meinem Haus gab es gottseidank keine Mängel, maximal ein paar Kleinigkeiten, die aber in einem persönlichen Gespräch geklärt werden konnten. Dafür habe ich im Treppenhaus eine nachträgliche Verlängerung der Decke um 20cm bekommen (um eine vorher nicht geplante Brüstungsmauer draufstellen zu können) und eine Zwischenwand wurde komplett wieder abgetragen und 10cm versetzt neu aufgemauert (Fehler im Plan), ohne einen einzigen Euro dafür zu bezahlen. Aber vielleicht ist auch mein Baumeister eine "aussterbende Rasse"... |
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im guten ist oft sehr viel möglich - @benji stimmt bin auch eher der typ der sich zuerst versucht im guten etwas zusätzliches herauszuholen und nein dein baumeister ist keine aussterbende rasse ![]() |
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jedes spiel hat seine regeln...und strategien. - da ist das gewährleistungsrecht keine ausnahme. auch schließen sich verhandlungsbereitschaft und gesetzeskonforme reklamation (=mängelrüge) nicht aus. formal richtiges reklmieren hat für den fall, dass es keine zufriedenstellende lösung gibt, den vorteil, dass der kunde in der viel stärkeren position ist. das kann man als kunde beim verhandeln durchaus bewusst ausspielen. nur mal zum nachdenken: es kann bei für laien offenkundigen mängeln keine firma erzählen, sie hätte die mängel NICHT bemerkt- glaubwürdigkeit schaut bei einer sinnvoll geplanten übergabe anders aus. das übliche gesudere, wie der mangel entstanden ist und ob nicht doch irgendwie wer anders schuld hat ist bei der gesetzlichen beweislastumkehr bei (formell richtiger!) reklamation (und verweigerung der abnahme - sprich: null cent zahlung wegen zurückbehaltungsrecht) binnen 6 monaten völlig powidl - und de facto nichts anderes als der beweis für kundenfeindlichkeit der firma. das soll halt nicht auch noch belohnt werden. jede firma wird durch die wirtschaftskammer über das gewährleistungsrecht umfassend informiert - und weiß daher ganz genau, was sache ist. natürlich ist auch klar, was ich machen würde, wenn ich firma bin: abchecken, ob der kunde etwas heller in der birne ist. scheint er mir "gefährlich" hell oder zumindest etwas schlauer als der rest, sind die nächsten fragen: wieviel vom geld habe ich schon bekommen, wieviel kostet die verbesserung und auf wieviel kann ich verzichten- sprich:wie gehe ich mit dem kunden um, damit ich möglichst billig wegkomme? unter beachtung aller faktoren ist dann der wellness-gutschein "im wert von xx"(den ich eh max. mit rabatt eingekauf/ geschenkt bekommen habe) die lösung der wahl: kunde happy, ich brauch' mich nicht kümmern und bezahlte arbeitszeit opfern. damit ist klar, was vorauszahlungen des kunden bewirken und wieviel die tatsächlich wert sind... |
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jedes spiel hat seine regeln...und strategien - @creator Einspruch: Als Spiel kann man das sicher bei reinen Schönheitsfehlern betrachten, wenn es aber um die Funktion geht, wird es weitaus schwieriger. So ist es z.B. bei Bauanschlussfugen nicht so einfach, Spalten und Risse zu reklamieren, wie ich dachte (siehe meinen Forumseintrag "Balkonverglasung").
Heißt es doch in den ÖNORM B 5320-Bestimmungen: "Durch die unterschiedlichen Bewegungen der im Anschlussbereich zusammentreffenden Materialien können auch bei fachgerechter Montage Spalte und Risse entstehen. Eine gemäß ÖNORM B 5320 ausgeführte Bauanschlussfuge nimmt diese Bewegung auf - es kommt daher zu keiner Beeinträchtigung der Funktion. Solche Spalte und Risse stellen keinen Mangel der Bauanschlussfuge dar." Klar, die Firma muss bei Mängelrüge in den ersten 6 Monaten beweisen, DASS sie nach ÖNORM B 5320 gearbeitet hat. Ich fürchte, diese Norm ist aber, wie vieles in Österreich sehr relativierbar, dehnbar ... Wartungsfugen eben |
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@konsumentin: falsch, einspruch abgelehnt. - die spielregeln lauten: reklamieren kannst du alles, behauptung der mangelhaftigkeit genügt - beweispflicht liegt bei rüge binnen 6 monaten bei firma, zurückbehaltungsrecht gilt ab mängelrüge. nur wenn der firma der beweis gelingt, wird man schadenersatzpflichtig - nennt man "spiel auf zeit".
die firma muss auch nicht beweisen, dass sie laut irgendeiner önorm gehandelt hat (das erleichtert zwar den beweis, genügt aber an sich nicht), sondern, dass die ausführung den "vom durchschnittlichen konsumenten" aufgrund der im zuge der vertragsgespräche "zugesagten/beworbenen eigenschaften berechtigt erwarteten ausführung" entspricht. die behauptung, der verkäufer habe das (natürlich vor zeugen) so und so dargestellt, sonst hätte man das gar nicht gekauft (=wegfall der geschäftsgrundlage) ist dabei das as im ärmel. wenn du irgendwas befürchtest, was den standpunkt der firma stützt, hast du den schon akzeptiert - und verloren. das ist vielleicht die wichtigste regel: klar wissen was man will und sich auf die verwirklichung dieses ziels konzentrieren. die meisten verfahren werden auf dieser (psychologischen) ebene verloren. |
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Hallo Timbaland, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: optische Mängel - Nachlass? |
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@ creator: es ist nicht alles falsch, was bedenkenswert ist - Creator, deiner Sicht kann ich nicht ganz folgen, du überbewertest meiner Meinung nach den psychologischen Effekt (klingst, als hättest du grade einen NLP-Kurs besucht ![]() Oder anders herum: Wenn Napoleon nicht allzu zuversichtlich geglaubt hätte, dass er IMMER siegen wird, wäre er vielleicht nicht auf Elba gelandet. Man kann sehr wohl auch die andere Seite sehen und verstehen, und dann bestmöglich die eigenen Interessen vertreten. Wenn es ortsüblich wäre (und ich fürchte, das ist es), die Bauanschlussfugen nicht so genau zu nehmen (und die ÖNORM doch nicht ganz sooo klar formuliert ist), dann habe ich als Kundin schlechte Karten, egal, was ich über ÖNORM weiß oder gar "will". Und es ist besser, das einzubeziehen - man wird dann die Mängelrüge evtl. etwas bedachter formulieren. Und deshalb lese ich ja die diesbezüglichen Tipps und Erfahrungen im Forum. Danke auch an dich Creator! |
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auch wenn ich nlp samt div. verordnungen dazu kenne: es geht um die judikatur (vgl. "zugesicherte eigenschaften", www.verbraucherrecht.at) und die eindeutige rechtslage und nicht um nlp, siegen-wollen oder befindlichkeiten. weiters nur um das formell richtige rügen und die konsequenzen - nämlich durchwegs vorteile für den konsumenten, wenn frist- und formgerecht durchgeführt. das hat nur am rande mit psychologie zu tun, viel mehr mit möglichst emotionslosem rechnen: im ton freundlich, aber bestimmt. aber wenn du so willst: im gegensatz zu napoleon habe ich noch jedes mal "gesiegt" - und einiges an nachlässen/entschädigungen zusätzlich zur verbesserung bekommen (verzugszinssatz der agb gilt synallagmatisch). ist aber als konsument kein kunststück. wenn du meinem prinzip "geld folgt leistung" etwas beachtung geschenkt hättest, könntest du dich jetzt auch entspannt bei der verpfuschten balkonverglasung zurücklehnen, die firma unter fristsetzung zu verbesserung + schadenersatz auffordern und hättest dir einiges an geld erspart. sah ja enb - der sicher nicht immer meiner meinung ist - auch so. hindert dich ja eh niemand daran, diese firma zu verstehen und dich in deren vorgehensweise reinzudenken. wenn du auf deinem schaden nicht sitzenbleiben willst, wäre es nicht schlecht, dir meine - rechtskonforme - vorgehensweise anzueignen. wie man richtig reklamiert, habe ich eh schon zig mal gepostet. du brauchst mir auch nichts glauben - du kannst dich gerne beim vki informieren oder auf www.ris.bka.gv.at die judikatur anschauen. der vki übernimmt für € 10 ,- auch den reklamations-briefwechsel, selber dokumentieren (foto + zeugen, jetzt sind gewitter angesagt) bleibt dir aber nicht erspart. |
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@ creator ...ist ja gut ![]() Und ich tue gut daran, denn es handelt sich nämlich nicht um eine "billige" Firma, sondern um eine renommierte, die sich derzeit vor Aufträgen nicht retten kann. Deshalb hatte ich ja auch Vertrauen und bin nun enttäuscht. Tja, das hast du Recht, die hohe Vorauszahlung war ein großer Fehler. Vorabzahlungen sind ja weithin üblich, auch wenn man Möbel bestellt usw., alle wollen eine "Anzahlung", da gewöhnt man sich als Konsument quasi dran, da hast du mir die Augen geöffnet. Ich werde NIE mehr auch nur einen Cent anzahlen, meine Unterschrift muss für einen Vertrag reichen (mal sehen, wie sich das auswirkt). Es ist in meinem Fall alles ein wenig kompliziert, weil es im Verlauf der ganzen Herstellung schon eine Besserungs-Historie gibt (der Wassereinbruch erfolgte ja nicht WEGEN der Fugen, hatte einen anderen Grund), das Fugenproblem aber geblieben ist. Mündlich habe ich das zwar geäußert, aber während der Arbeit kann ich ja nicht schon eine Mängelrüge schreiben und die Firma hielt die Fugen trotz meines Gemeckers für in Ordnung. Ich kann sie den Monteur rechtlich (ohne Gefahr im Verzug) ja nicht tätlich daran hindern die Fugen so zu machen wie die Firma es für richtig hält! Vom Wassereinbruch vorher hatte ich natürlich Fotos gemacht und bei der Fehlersuche geholfen (man war da etwas schwerfällig), das wurde auch anstandslos akzeptiert. Nur die Fugen wurden leider wieder so gemacht wie vorher, und da habe ich sie näher inspiziert (ich finde sie nicht in Ordnung, und ENB bestätigte mich darin). Zwischen der letzten Montagearbeit (gestern) und eingeschriebenem Versand (Montag) liegt dann nicht einmal eine Woche. Fotos habe ich natürlich auch gemacht, Protokoll der Arbeitstätigkeiten usw., die Restzahlung nicht getätigt. Ich würde gerne zur Sicherheit einen Gutachter befragen, der sich mit Bauanschlussfugen für solche Verbauten auskennt, es gibt aber in meinem kleinen Bundesland keinen Gutachter speziell für Balkon-Verglasungen mit Kunststoffenstern (auch nicht für Kunststoff-Fenster per se). |