« Hausbau-, Sanierung  |

Balkonverglasung nach RAL und B 5320 ?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Konsumentin
17.6. - 20.6.2009
9 Antworten 9
9
Hallo, vorab danke, dass mir hier Leute im Netz ihre kostbare Zeit schenken! Will versuchen (als Frau und Laie emoji mich verständlich auszudrücken:

1. Vorhandene Balkonbrüstung einer Loggia bleibt bestehen, dahinter als Lärmschutz gedachte Balkonverglasung (oben Kunststoff-Fenster, unten schalldämmende Kunststoffplatten) Im Vertrag steht: RAL und B 5320 plus die Worte "innen luftdicht, außen schlagregendicht".
2. Nach Fertigstellung (=vor wenigen Tagen) nach Schlagregen Wassereinbruch. Wasser hat sich Weg u.a. durch bodenseitige Acrylfugen-Stelle nach innen gebahnt. Fehlersuche ergab, dass die falschen "Glaspackeln" für die Kunststoffpanele verwendet wurden und dadurch die Abflusslöcher der unteren Außenleisten des Aufbaus blockiert waren.
Bei der Fehlersuche wurde die unteren Abschlussleisten zum Innenraum entfernt = die Schaumdämmung logischerweise nass.
Es wurde zur Kontrolle auch eine der Wandabschlussleisten entfernt, dort aber keine Nässe.
3. Die Bauanschlussfugen (rundum 1 - 2,5 cm) sind so aufgebaut:
a. Pichler Weichzellschaum
b. außen und innen Kunststoffleisten an den Aufbau geklebt
außen rundum zwischen Leiste und Verputz Silikon
innen bodenseitig (Fliesen): Silikon, wandseitig: Acryl
c. Detail: Die untere Fuge zu den Fliesen hin ist nicht durchgehend mit Leiste+ Silikon versehen, da in der Mitte ein Steher mit Schraube in den Balkonboden offenbar hinderlich ist. Diese Stelle ist 4,5 cm breit (h= 1,5 cm) ohne Abdeckleiste über den Schaum ohne Abdeckleiste mit Acrylpaste zugepappt. Also Unterbrechung des Silikonstrangs durch 4,5 cm Acryl. Durch diese Acrylstelle sickerte übrigens auch das Regenwasser, sie scheint eine vorprogrammierte Schwachstelle zu sein, auch nach Wiederherstellung der Schlagregendichtheit
(von der ich ausgehe, das Wetter hat es noch nicht getestet).
--
Die wandseitigen Acrylfugen zeigen jetzt schon (in den oberen Ecken) kleine Ablösungen vom Verputz der Loggia-Wand, ist das tolerabel?
Meine Frage nach evtl. Dichtungsband innen wurde so beantwortet: das macht man nur bei Holz.

4. Bauanschlussfuge unten neu: Kaputter Schaum wurde herausgekratzt, neu geschäumt. Mit Aceton über die alten Klebestellen geputzt, dann neue Leisten mit sog. Kaltverschweißung aufgeklebt. Unten gegen den Fliesenuntergrund wieder Silikon (unterbrochen durch die erwähnte Acryl-Stelle).
--------------
Das Ganze ist mir irgendwie unheimlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vertrag nach RAL und B 5320 erfüllt wurde. Wie soll innen geringere Dampfdurchlässigkeit als außen gegeben sein, wenn sich die Acrylfugen schon jetzt von der Wand zu lösen beginnen? Darf die Bauanschlussfuge zum Fliesenboden aus Abschlussleisten plus Silikon in der Mitte unterbrochen werden und dort einfach mit Acrylpaste zugepappt werden?
Kann es andererseits sein, dass die Bauabschlussfugen wie oben geschildert doch vertragskonform sein könnten (und nur ich überkritisch bin?).
Unverbindlicher sachdienlicher Rat wird dankend angenommen (ich verlange keine Gewähr emoji).

  •  ENB
17.6.2009  (#1)
Hallo -
Erstens hat dieser Einbau nichts mit der B5320 zu tun,den diese Anputzleisten entsprechen vielleicht den RAL Einbau in Deutschland,aber nicht der ÖN B5320.Da im Vertrag aber die Ö-Norm dezitiert angeführt ist,entspricht dieser Einbau auch nicht dem Vertrag.Der Pichler Schaum entspricht genauso wehnig der ÖN. Acryl und Silicon Fugen sind Wartungsfugen und keine dauerelastischen Anschlussfugen.Darum mein Rat" bezahlen sie erst,wenn alles nach ÖN hergestellt ist".

2
  •  Konsumentin
17.6.2009  (#2)
Danke! Welche Besserung wäre möglich? - Danke für die nüchterne Bewertung der Sachlage! Im Vertrag steht exakt das hier:
".. lfm Ral - Energiespar-Montage erschwert für Sanierung,
5. Stock außen schlagregendicht, innen luftdicht nach Ö-Norm B 5320."
Es gibt dazu noch andere Posten bezüglich "Einleisten mit Abdeckleiste .. rundum", "Versiegeln zugleich mit Fenstermontage"
Nun ist für obgenannte Posten ein bestimmter Preis festgesetzt, der ja nur einen relativ kleinen Teil des Gesamtpreises ausmacht. Ich fürchte, die Firma (eine renommierte übrigens, keine windige "billige") wird mir diesen Preis evtl. nachlassen wollen, damit Ruhe ist. Ich finde aber, dass der ganze Balkon durch diese Vernachlässigung von Ö-Norm 5320 unbrauchbar ist, ich will also Besserung. Wie könnte man das Problem denn durch Maßnahmen überhaupt praktisch bessern, welche Maßnahmen wären denkbar?
---------
Du meine Güte, wenn das stimmt, was Sie schreiben... Ganz vorne auf der Auftragserteilung steht auch noch deutlich udn fett "dauerelastische Dichtungen". Ich hab doch ganz gewiss nichts Dauerelastisches, oder? Ich habe Wartungsfugen! Das wollte ich nicht, habe extra gesagt, alles muss gut abgedichtet sein (deshalb wurde es ja auch extra in den Vertrag aufgenommen). Sind sog. "dauerelastische Fugen" denn wirklich nie und nimmer Silikon oder Acryl und dazwischen Pichler-Schaum???
---
Ich werde also wohl oder übel übers Wochenende eine Mängelrüge verfassen, wobei ich mich bemühen möchte, ganz sachlich zu bleiben (trotz Ärger). Die Fugen-Sacge ist übrigens nicht die einzige Rüge, noch ein klitzekleines Detail: Bei einem Fenster überschneiden sich Fensterangel und Jalousiengestänge, sodass sich das Fenster nicht ganz öffnen lässt (ein nicht behebbarer Mangel, da zu wenig Platz dafür ist = Messfehler, aber ganz unwesentlich gegenüber der Fugensache).
Falls noch Tipps kommen, sie werden gerne angenommen. Vielen Dank! Ich werde auf jedem Fall im Forum sachlich (und ohne Namensnennungen) darüber berichten, wie es weitergeht, damit alle, die es interessiert, etwas davon haben.
...
Schön, dass es so ein Forum gibt.


1
  •  Konsumentin
19.6.2009  (#3)
Silikon und Acryl = keine dauerelastischen Fugen? - @ENB : Ihrer Ansicht nach sind also Silikon und Acryl keine "dauerelastischen Fugen" (wie es ja im Vertrag steht). Ich wollte, SIE hätten dermaßen qualitätsbewusst meine Loggia verglast (oder geraten, ich soll es besser sein lassen) - dann wäre ich jetzt glücklicher! emoji
Ich war heute (als Interessentin) beim hiesigen Konkurrenten fragen, wie ER denn diese Fugen auf einer Loggia mit Fliesenboden macht. Antwort: Schaum, beidseitig durch Leisten (die aber "mehr Zierleisten" wären emoji) abgedeckt, außen Silikon, innen Acryl gespritzt. Und Silikon wäre eh dauererlastisch, das wäre dann alles ÖNORM-gerecht. Aha! Die Firmen machen das meiner Meinung aber nach nicht per Zufall und unüberlegt ortsüblich so, weil sie meine Mängelrüge provozieren wollen, sondern weil die ÖNORM eben doch sehr dehnbar ist. Sie schreibt ja nicht vor, welche Materialien und welcher Aufbau genau für die Fugen zu verwenden sind. Ich fürchte, dass man es so drehen kann, dass bei Montage nach ÖNORM evtl. doch auch eine Silikon-Wartungsfuge passt. Oder andersherum: Wo finde ich einen exakten Hinweis dafür (einen Text, den ich in meiner Rüge zitieren kann), dass SILIKON und Acryl KEINE "dauerelastische Fugen" sind.


1


  •  Divo
19.6.2009  (#4)
Silikonnaja, elastisch ist er schon, jedoch nur zu einem gewissem Grad. Dann reißt er. Bzw, in ein paar Jahren, wenn er porös wird bildet er Risse, deshalb ist es eine Wartungsfuge, weil er dann erneuert werden muss. Dass nur Holz geklebt wird ist mir neu.. Auch in der Metallbranche werden Fugenbänder verwendet um einen sachgemäßen Einbau zu gewährleisten. Innen wird eine dampfdichte Folie geklebt (oder versiegelt), außen eine diffusionsoffene (diese ist auch wasserundurchlässig). Jedoch wird Ihnen fast jeder mitteilen, dass Silikon dauerelsatisch ist. Auch ich bin dieser Meinung, ich glaube halt, dass sich das "dauerelastische" auch irgendwie auf die Länge der Gewährleistung bezieht, denn so lange hält der Silikon auf jeden Fall..
Wenn bei Regen Wasser eintritt, dann muss der Hund doch an der Außenseite begraben sein, hat man dort denn nichts repariert?

1
  •  Konsumentin
19.6.2009  (#5)
... und sie sind es doch! - "dauerelastisch"! :( - ... wenn man "silikon dauerelastisch" googelt, kommt man
gleich auf jede Menge Angebote für *dauerelastischen* Bau-Silikon.
Ähnliches gilt für Acryl, gibt es auch "dauerelastisch". Die montierende Firma kann sich also immer darauf berufen, sehr wohl
dauerelastische Fugen mit dauerelastischen Mitteln gemacht zu haben.
Das Argument, dass Silikon (o. Acryl) keine "dauerelastische Fuge" bilden kann, wird rechtlich also kaum haltbar sein, egal welche persönliche Qualitäts-Bedenken ich habe.
Was ist rechtlich "dauerelastisch". Einerseits hält Silikon angeblich 20 Jahre (15 Jahre, die bescheideneren sagen 10 Jahre).
Andererseits sagte man mir vorsichtigerweise, es sei halt eine "Wartungsfuge". Um sich abzusichern. Mit Hitze und UV (Südbalkon) ist die Silikonfuge auch nach 2 Jahren hin, oder noch früher. Ich sehe jetzt schon eine Abhebung vom Fliesenboden (das ist aber nur mein Silikon-Wahn emoji.

1
  •  Konsumentin
19.6.2009  (#6)
Gibt es Gewährleistung für Wartungsfugen? - @Divo Silikon/
Bezügl. Wassereinbruch dürfte das zu 99% gerichtet sein (war aber danach kein Schlagregen mehr), schuld waren nur falsche sog. "Glaskeile", wodurch das äußere Aluminium-Abdeckblech über die unteren Wasserabflussöffnungen zu liegen kam. Dadurch kam Wasser in die Loggia, es wurde auch der Schaum nass und die ganze Bodenfuge musste ausgetauscht werden. Bei der Gelegenheit habe ich sie mir nochmal näher angeschaut und sie für ungeeignet befunden und hier im Forum geschildert.
Ich stimme an sich der Meinung von ENB zu, denke aber nicht, dass man rechtlich damit durchkommt. Da sehe ich eher eine Möglichkeit in der meiner Ansicht nach mangelnde Anpassung (Auswahl der Fugendichtmassen) an die Gegebenheiten, den Wechsel von Silikon und Acryl bei der Bodenfuge (kein durchgehender Acrylstrang), und evtl. die fehlende Geschäftsgrundlage (nicht nur weil Creator das erwähnte, sondern weil es tatsächlich in die Richtung geht = Beratungsfehler). Ich bezweifle, dass Silikon auf einem Südbalkon im 5.Stock 3 Jahre auf einem Fliesenboden (mit Fliesenfugen!) dicht bleibt. Gibt es denn für Silikonfugen auch wirklich eine "Gewährleistung"? Silikon ist ja (das hat man mir erst nachträglich ganz dezidiert mitgeteilt) eine sog. Wartungsfuge. Leider habe ich mich vorher nicht erkundigt, wie genau denn "meine" Bauanschlussfuge aussehen wird, weil mir ÖNORM und dauerelastische Dichtungen im Vertrag genügte und ich gar keine Ahnung hatte, ob Dichtungsbänder oder sonst eine Maßnahme besser wäre. Ich muss doch wirklich nicht in allem erst Expertin werden, um als Konsument Anspruch auf ordentliche Arbeit zu haben, oder? Offenbar doch. Dann aber nicht nur Bauanschlussfugen-Experte, auch Installateur, Zahnarzt, Chirurg usw. Gibt es für eine Wartungsfuge überhaupt Gewährleistung? (ist ja schon rein verbal ein Widerspruch).

1
  •  Konsumentin
19.6.2009  (#7)
Silikon und Spucke - Der Monteur hat zur Verarbeitung des Silikons (zum Benetzen) übrigens nicht Wasser sondern garnix oder Spucke (!) genommen. Ist das üblich? Hab's gesehen, aber leider kein Foto davon. Ich hoffe jedenfalls, das ist dem Silikon egal. Ich wollte eigentlich ein altes Haus kaufen, aber das lasse ich nun doch besser bleiben. Ich fürchte mich vor den vielen Silikonfugen, die dann auf mich zukommen würden.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Konsumentin,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Balkonverglasung nach RAL und B 5320 ?

  •  Divo
20.6.2009  (#8)
SpuckeSorry, musste mir gerade ein Grinse verkneifen wegen der Spucke-Problematik emoji. Eigentlich nimmt man zum Abziehen des Silikons Seifenwasser her, das wird er auf der Stelle nicht bei der Hand gehabt haben.. Dem Silikon machts natürlich nichts aus, mit was des abgezogen wird, Hauptsache die Fuge ist hinterher ansehlich abgezogen! Ich glaube auf Anschlussfugen hat man 1 max. 2 Jahre Gewährleistung, bin mir aber nicht ganz sicher. Und wenn die ganze Sache ohnehin repariert wurde und kein Wasser mehr eintritt, dann würde ich mir auch keinen Kopf mehr darüber machen. Einfach in nächster Zeit kontrollieren, ob bei starkem Regen Wassereintritt ist. Wenn nicht, dann lags wahrscheinlich wirklich an den Verglasungsklötzen. Rechtlich wirst du glaub ich keine Chance haben hier was rauszuholen, weil meiner Meinung nach im besten Wissen gehandelt wurde. Wo Menschen arbeiten entstehen Fehler wie z.B. bei deiner Baustelle. Dieser Fehler wurde ausgebessert und nun scheint die Sache ja wirklich in Ordnung gebracht worden zu sein. Und abgesehen davon wirst du kein Haus in ganz Österreich finden, wo nicht irgendwo Silikon verwendet wurde. Und wenn bei dir der Untergrund sauber geputzt wurde und ich sag mal "normal" verfugt wurde, dann hält das sicher 10-20 Jahre!
mfg

1
  •  Konsumentin
20.6.2009  (#9)
@Divo - ich finde es teilweise ja auch witzig, ich habe durchaus Humor, aber dann wird er schwärzer und hört irgendwann ganz auf. Auf Anschlussfugen aus Silikon gibt es meines Wissens keine Gewährleistung. Zumindest innen sind die Fugen nicht in Ordnung, außerdem gibt es noch andere deutlich sichtbare Fehler bei einem Raffstore (wo auch der Monteur herumbasteln musste und mir schon sagte, dass der Planer einen Messfehler gemacht hätte). Also ich komme um die Mängelrüge leider nicht herum. Es ist aber gut, dass im Forum ein Austausch stattfindet, damit man sich nicht unnötig in etwas verrennt. ENB und Creator sind hilfreich, aber es ist eben gut, dass es dazwischen auch Divo gibt. emoji Dann kommt man vielleicht zu einer realistischen Einschätzung irgendwo dazwischen.


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Baufirmen, -meister