das bg für handelssachen in wien als erstinstanz hat jetzt was ziemlich brisantes abgeliefert: es hat im kleingedruckten der awd-agb untergebrachte tatsachenbestätigungen für zulässig erklärt. HG Wien 20.5.2009, 11 Cg 17/09a - www.verbraucherrecht.at, obwohl diese art von bestätigungen bei anderen vertragstypen vom ogh als "überraschend" und daher gesetzwidrig qualifiziert wurden.
bis zur letztinstanzlichen klärung wird's noch ziemlich dauern. bis dahin ist es daher immens wichtig, nix, wofür man unterschreiben soll, ungelesen als "formalität" abzutun - und alles, was man nicht 100% verstanden hat, kritisch zu hinterfragen. gerade weil diese bestätigung über aufklärung - wenn zulässig - das durchsetzen von schadenersatzansprüchen aus falschberatung de facto ausschließt ist vorsicht pflicht.
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