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!Also ich würde ca 3-3.5 Tsd. Euro einplanen!
Lg.ZH |
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wäre günstig - @ZH
Danke für die Antwort. 3 bis 3.5 TEUR scheint mir verdammt wenig. - Wäre schön, wenn das stimmt. Ist das nur eine reine Schätzung oder ein Erfahrungswert? Das sind ja 120m² und dann wäre das ein m²-Preis von ca. 30 EUR. Wenn normal 80cm tief ausgehoben wird, ergibt sich alleine durch den Aushub eine Menge Arbeit und dann müssen wieder ca. 100m³ Material (verdichtet) eingebracht werden. Ich gehe davon aus, dass Du mit dem Preis nur eine geschotterte Einfahrt meinst oder? Gruß Helmut |
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ich würde mal.. - ...bodenaustausch bis 0,8meter tiefe gegen schlacke oder beton-gredermaterial-gemisch machen lassen. (schätze eur 4.000 inkl. abtransport und entsorgung) dann noch asphaltieren (schätze 2.500).
vor baubeginn den bodenaustausch machen und nach dem bauende asphaltieren. das sind aber nicht die einzigen kosten, asphalt muss man nach jahrzehnten tauschen. weiters fragt sich wer für die schneeräumung zuständig ist? hast du dir auch den dienstbarkeitsvertrag vom grundbuchamat organisiert? |
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!Ja, nur Aushub und Schotter! Asphalt ist noch keiner dabei! |
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Danke @cc9966 - So in der Art hätte ich das auch geschätzt. Ich gehe in der Kalkulation von 10.000 aus.
Mir sind die Nachteile dieser Art von Zufahrt mittels Dienstbarkeit schon bewusst. Schneeräumung und Erhaltung der Zufahrt sind sicherlich nicht ganz unproblematisch. Die Schneeräumung sehe ich für mich als kein Problem, da wir dies beim Elternhaus auch seit Jahrzehnten in diesem Umfang machen. An Problemen und Arbeiten mit Schnee ist man in höheren Lagen in Tirol gewöhnt. Leider gibt es in Tirol fast keine Gründe zu kaufen, da muss man auch so manchen Kompromiss eingehen. Und unter 200-250 EUR/m² bekommt man nur in sehr "abgelegenen" Gegenden was. Die Eintragung der Grunddienstbarkeit habe ich schon eingesehen, das scheint alles OK zu sein. Dies müsste aber natürlich auch noch genau vom Anwalt geprüft werden, wenn es wirklich ernst wird. Gruß Helmut |
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Hallo heli7, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kosten für Zufahrt |
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nicht die eintragung.. - ...ansehen. im grundbuch steht im lastenplatt sthet im blatt C zum beispiel bei mir:
DIENSTBARKEIT Geh- und Farhtrechtes über Gst 155/9 gem. PKt II Dienstbarkeitsvertrag 2003-09-21 für Gst 155/11 155/12 das waren alle informationen. wer aber für erhalt der straße zuständig ist, für die art wie der straßenbelag auszuführen und wie regelmäßig der zu erhalten ist steht im dinestbarkeitsvertrag. dieser ist nicht im grundbuchauszug sondern im urkundenverzeichnis im grundbuchamt und von dort ist eine kopie zu besorgen. |
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Danke für den Hinweis - Ich habe auch das Vertragswerk zur Dienstbarkeit bereits gelesen. Diese Unterlagen hat der Makler bereits alle zusammengestellt, da natürlich jeder potentielle Käufer danach fragt.
Fest steht, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstück, über das dienende Grundstück Geh- und Fahrrecht hat und für die Kosten der Zufahrt Erstellung und Erhaltung aufkommen muss. Die Zufahrt (Lage und Größe) ist genau vertraglich festgehalten. |