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erst mal checken, ob die abweichungen genehmigungsfähig sind - ...danach richtet sich der rest... wer hat denn den plan zu verantworten? sonst enfach wie immer: mängel dokumentieren und rügen... immer dasselbe spiel... |
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Hi Creator! - Hi Creator!
Danke für Deine Antwort. Der Plan ist auch vom selben Baumeister. Reicht es wenn ich mich beim Bauleiter beschwere oder muß ich schriftlich rügen? Genehmigungsfähig werden die Mängel schon sein,aber ich muß mir halt jetzt eine Auffahrtsrampe machen für die Montagegrube da ich fast 190cm groß bin und daher 160cm tiefe bei der Grube eher zu wenig sind. auch sehe ich nicht ein die 35cm WU Beton zu bezahlen die ja umsonst verbraten wurden. MfG Innviertler |
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@innviertler - das mit der drainage in der montagegrube finde ich gut gelöst, dass sie AUF der bodenplatte und nicht unter der bodenplatte ist, somit bist du auch gegen seitlich drückendes wasser geschützt falls mal der grundwasserspiegel ansteigt. sei froh dass die quelle gleich beim graben aufgegangen ist und die baufirma sich diese (meiner meinung nach gute) lösung einfallen lassen hat.
bzgl. dem messfehler: wenn es dich nicht weiter stört dass alles größer ist kannst du eh nicht aus, 10% mehrpreis über angebot dürfens verlangen und darüber haben sie pech. solltest du die planung aber von anderswo durchführen alssen als von der ausführendne baufirma bleibst du selber auf den kosten voresrt mal sitzen. |
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unter der voraussetzung, dass alles genehmigungsfähig ist, (und das würde ich mir schriftlich von der gemeinde holen), ist das spiel recht einfach: schriftlich rügen, du bist nicht verpflichtet, irgendetwas anderes abzunehmen als du vereinbart hast und der planerrichter haftet für die richtigkeit des plans. sein versehen - sein pech. wo cc9966 das mit den 10% her hat, ist mir ein rätsel, da kostenvoranschläge - wenn nicht ausdrücklich und deutlich an unübersehbarer stelle im vertrag darauf hingewiesen wurde - bei konsumentengeschäften grundsätzlich als verbindlich gelten. im prinzip geht's jetzt nur noch um den rabatt vom ursprünglichen preis, wobei die mehrkosten der terrasse und der auffahrstsrampe ebenfalls den preis mindern bzw. gratis von der firma zu decken sind. den aufwand wegen verspätung und genehmigung würde ich ebenfalls erwähnen, verzugszinsen des unternehmers im vertrag gelten auch für den unternehmer, je länger du nicht abnimmst, desto weniger kriegt die firma. lösungsvorschlag: alles dokumentieren (fotos), schriftlich alle mängel rügen (mit empfangsbestätigung und hinweis auf besprechungen bzw. mündliche anweisungen, wann+mit wem), auflistung der notwendigen verbesserungsarbeiten (terrasse, rampe) und weigerung der abnahme bzw. erst nach genehmigung durch gemeinde (= verzugszinsen laufen!). wenn's dir rampe und garage machen, biete ihnen -10% an, sonst nimmst halt ned ab. wollen sie rampe und terrasse nicht machen, haben's halt pech gehabt und du zahlst halt mal 50% an - mit hinweis auf mängel (und um deine zahlungsbereitschaft zu signalisieren und den vorwurf des überzogenen zurückbehaltungsrechts zu entkräften). heißt im ergebnis: garage mit streit kostet 50%+ ein bissl selbermachen (auch keine tragödie, brauchst ja z.b. nur unterfahr-blöcke) und etwas terrasse, garage in frieden halt 90% vom angebot. jetzt kannst entscheiden, was dir mehr wert ist. |