jetzt hat der eugh ein machtwort gesprochen: rechtsschutzversicherungen dürfen selbt bei massenschäden die freie anwaltswahl nicht einschränken:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62008J0199:DE:HTML
jeder geschädigte darf seinen eigenen anwalt beauftragen. steigert die kosten und ob es damit effizienter wird, ist fraglich.
aber die eu hat was gegen bevormundung von konsumenten gegen wen auch immer - und das ist mal nicht so schlecht.
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