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kapital- und pauschalrate - wurde schon in http://www.energiesparhaus.at/forum/16227
geklärt. bezüglich konvertierungszwang würde ich - nach beratung durch vki/ak - den spieß mal umdrehen und schauen, ob die bank auch brav "beraten" hat. da gab's in letzter zeit den trend, dass gerichte sehr oft "beratungsfehler" erkannt haben, sprich kunden dinge mit argumenten verkauft wurden, die denen eigentlich gar nicht verkauft hätten werden dürfen. ob die klauseln, auf die sich die bank beruft, auch gesetzeskonform sind, steht auch nicht 100&ig fest - nicht umsonst gibt's da "einigungen": http://www.energiesparhaus.at/forum/15312 interessant ist auch www.verbraucherrecht.at - geldversicherungen - urteile , so z.b. das kommentar zu OGH 7.7.2008, 6 Ob 103/08b ansonsten einfach mit "verbraucherrecht" im forum suchen, da findest du die meisten einträge zum thema konvertierungen, fwk und aufklärungspflichten bzw. -mängel. |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |