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creator - kann dir da sicher ein fundierte Auskunft geben.
Als Laie würde ich sagen, der Dachdecker unterliegt genau so der Prüf- und Warnpflicht nach ABGB. Er müsste also den Dachstuhl begutachten (Prüfpflicht) und dich warnen, falls ein Risiko besteht. So meine graue Theorie. |
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danke für die vorschusslorbeeren... aber da bin ich mir ned - sicher - besonders ohne ahnung von der konkreten situation, dem material in den anboten und den plänen. http://www.alpor.at/at/DS_ZSD_Eigenschaften_hseite.htm - da soll z.b. eine sparrenaufdopplung nicht notwendig sein. der warnpflicht des werkunternehmers nach §1168a abgb ist natürlich keiner der beiden enthoben, noch dazu sind sämtliche herstellervorgaben beim verarbeiteten material zu beachten, önormen dort, wo sie verbindlich sind. welche sonstigen vorschriften (z.b. bautechnikverordnung - je nach bundesland) sonst zu beachten sind, müsste ebenfalls vom dachdecker erklärt werden. spätestens da quietschen sie etwas... |
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@creator - Der Dachstuhl ist wie gesagt ja schon vorhanden und auch ok. Das haben beide Firmen kontrolliert und bestätigt. HAbe mir von beiden genau das gleiche Material anbieten lassen. Bramac Alpendachstein classic ect...
Der Zimmermann meint es wäre statisch nötig aufzudoppeln. Der Dachdecker sagt, da die neuen Ziegeln nur 45kg/m2 wiegen und die alten 50 kg/m2 ist eine Aufdopplung nicht nötig. Die Vollschalung kann man lt. Dachdecker vernachlässigen, da diese mehr Stabilität bringt als Sie durch das Gewicht wegnimmt. Die Aussagen des Dachdeckers erscheinen mir jedenfalls logisch. Aber wenn statisch (ev erst nach Jahren) doch was nicht ok wäre, ist der Dachdecker dann belangbar/haftbar und muss nachbessern? Lg Bob |
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