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Bauverhandlung mit Einspruch!!

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  •  Spatzlkeks
20.11.2009
5 Antworten 5
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Hallo!
Folgendes Problem: An unser Grundstück grenzt ein kleiner Bach (ehrer Rinnsal). Daher mussten wir ein Gutachten zwecks Hochwassergefahr erstellen. Es fand bereits eine Wasserrechtsverhandlung statt, wo alle Nachbarn einverstanden waren und unterschrieben haben. Auch der Bescheid ist bereits rechtskräftig.
Nun haben wir den Einreichplan vom Baumeister erhalten und ich wollte nun alle Nachbarn unterschreiben lassen. Jedoch weigert sich jetzt ein einziger, dass er gegen unser Haus ist und er hat mir auch gleich zu verstehen gegeben, dass er auch bei einer Bauverhandlung dagegen sein wird (obwohl er beim Wasserrecht keine Einwände hatte!!).
Wenn ich jetzt die Unterlagen bei der Gemeinde einreiche, kommt es zur Bauverhandlung. Wenn er Einspruch erhebt -was passiert dann? Wer kann mir hier weiter helfen?
Ich bin total am Boden zerstört, dachte, jetzt da das mit dem Wasserrecht abgeklärt ist, ist alles in Ordnung!
Kann er den Bau verhindern?
Jemand hat mal gemeint, er könnte es nur verzögern, aber nicht verhindern - wer weiß mehr! Bitte um Antworten!!!

  •  Spatzlkeks
20.11.2009  (#1)
Noch was vergessen - Der Grund, warum dieser Nachbar dagegen ist, ist dass er Angst hat, dass bei einem Hochwasser Wasser in seinen Keller eintritt, das ist jedoch durch das Gutachten ausgeschlossen worden!!

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  •  Spatzlkeks
20.11.2009  (#2)
Es geschehen noch Zeichen und Wunder - Soeben hat mich unser Nachbar angerufen und mir gesagt ich soll zu ihm kommen mit den Unterlagen und er hat unterschrieben!!!!!

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  •  nymano
  •   Gold-Award
20.11.2009  (#3)
vielleicht - hat er deinen beitrag hier im forum gelesen ;)

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  •  creator
  •   Gold-Award
20.11.2009  (#4)
bundesland wäre hilfreich... aber zum grundsätzlichen: wenn der nachbar subjektiv-öffentliche rechte wie eben statik oder ggf. ortsunübliche immissionen geltend macht, wird das halt in der bauverhandlung geprüft - und mit dem verhalten im wasserrechtlichen verfahren verglichen. sollten die einwände nicht berechtigt sein, werden sie im bauverfahren abgewiesen und die baubewilligung erteilt. also vorderhand kein grund zur panik.
wachsam sollte man trotzdem bleiben, denn sobald der bau begonnen wird, kann er auch zivilrechtlich mit besitzstörungsklage und ggf. baustopp trotz bestehender baubewilligung bekämpft werden. nachbar braucht vorerst ja nur behaupten, beweisen muss er erst im verfahren.

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  •  creator
  •   Gold-Award
20.11.2009  (#5)
ups - überschnitten. - glückwunsch...

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