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Garage - Feuerschutztüren

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  •  WP2000
22.11. - 23.11.2009
3 Antworten 3
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Hallo,

wir möchten einen direkten Zugang von der Garage in den Keller des Hauses (Hanglage). Benötigt man nur eine "Feuerschutztüre" von Garage zu Vorzimmer oder muss man eine Schleuse mit zwei "Feuerschutztüren" (Garage zu "Schleuse" und von dort zu "Vorzimmer") einbauen?

Vielen Dank

  •  creator
  •   Gold-Award
22.11.2009  (#1)
bundesland =? - alle regelungen findet man auf www.baurecht.at

für den fall, dass es nö ist:

da ist sowohl §43 bauordnung wie auch §2 der bautechnikverordnung interessant: wennst dem brandschutz mit der tür alleine genüge tust, brauchst keine schleuse. wie, wann und ob das so ist, hängt von der gewählten bauweise und dem material ab.
kann dir so also niemand sagen.
ich hab' nur eine brandschutztür von der garage in den keller, keine schleuse. liapor brennt nicht, brandschutz genüge getan. wie das mit holzriegel ausschaut, kann ich nicht beurteilen, am besten du fragst deinen baureferenten.

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  •  Karl10
23.11.2009  (#2)
kann man schon sagen...weil es hier klare Regelungen gibt.
Wichtig ist jedenfalls das Bundesland??
Falls NÖ:
§ 43 NÖ Bauordnung ist hier nicht maßgeblich, da es eine spezielle Regelung im § 162 Bautechnikverordnung gibt.
Es geht bei der Frage "Schleuse oder nicht" auch nicht um den Brandschutz, sondern um den Übertritt von Abgasen in die Nebenräume.
§ 162 Bautechnikverordnung sagt im Abs. 2, dass von Garagen kein unmittelbarer Zugang zu AUFENTHALTSRÄUMEN zulässig ist (def. Aufenthaltsraum she. §4 Bauordnung). Bei einem Kellerraum wie bei creator braucht´s daher keine Schleuse, sehr wohl aber eine brandhemmende Türe (T30). Bei WP2000 wird daher zunächst zu klären sein, ob sein "Vorzimmer" ein Aufenthaltsraum ist oder nicht. Mit Holzriegel hat das nichts zu tun. Es geht ja in diesem Thread nur um die Türe. Die Wand ist eine andere Geschichte.
Sollte eine Schleuse notwendig sein, weil man von der Garage in einen Aufenthaltsraum will, dann braucht man keinesfalls 2 Brandschutztüren, sondern nur eine. Ganz einfach deshalb, weil der Brandschutz durch die eine Tür gem. § 162 Abs. 1 BTV erfüllt ist. Wie schon gesagt, die Schleuse kommt nicht wegen des Brandschutzes.

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  •  creator
  •   Gold-Award
23.11.2009  (#3)
@karl10: die abgase waren meinem baureferenten.ja, richtig: wurscht!
hab' auch wegen der abgase nachgefragt - hab' ja einen v8-oldie, allerdings auch 2 fenster in der garage. dem ging es ausschließlich um den brandschutz - dafür war auch die wand relevant. aufenthaltsraum, weil wohnkeller = angrenzend bzw. nicht getrennt.

bleibt wahrscheinlich nur, mal nachzufragen...

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