« Heizung, Lüftung, Klima  |

Energieausweis EnEV 2007 oder 2009

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  owania
22.11. - 6.12.2009
2 Antworten 2
2
Hallo zusammen,

wir möchten ein Einfamilienhaus bauen und haben alle benötigten Unterlagen (vom Architekten, Vermesser, Statiker) anfangs November beim Bauamt eingereicht und warten jetzt auf Baugenehmigung.

Nun stellt sich die Frage, ob wir einen "neuen" Energieausweis (mit EnEV 2009) benötigen - oder wir den vorhandenen Energieausweis (erstellt am 20.09.09) nutzen können.

Ich muss dazu sagen, dass wir unsere Finanzierung zum einen Teil über WFA und KFW finanzieren wollen (Zusagen von beiden Instituten bereits erhalten) auf der Basis vom „alten“ Energieausweis (EnEV 2009)! Da wir aber auf die Zusage gewartet haben, konnten wir nicht den Bauantrag vor dem 30.09.2009 stellen!
a). brauchen wir jetzt doch den neuen Energiepass für den Bauantrag?
b). gibt es eine übergangsfrist zwischen den neuen und alten Energieausweis ???!!???
c). wird ein Energieausweis nach der Baugenehmigung noch woanders verlangt?

Danke und Gruss
Paul

  •  ing_hannel
22.11.2009  (#1)
EnEV ? - EnEV gibts in Deutschland ... und du bist hier auf einer österreichischen Plattform.


1
  •  Vectra
6.12.2009  (#2)
Ab 1. Oktober - EnEV 2009 - Wenn der Bauantrag für das Bauvorhaben am 1. Oktober oder später eingereicht wurde gilt für das Bauvorhaben die neue, verschärfte EnEV 2009.

Ich gehe davon aus, daß der Energieausweis gültig ist, wenn er nach EnEV 2009 gerechnet ist.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Sind im Kelller und Garage