Nach Ansicht der FMA sollen zur Bewältigung von Interessenkonflikten weiters
nachträgliche „Ex-Post-Kontrollen“ vorgesehen werden: So sollen Rechtsträger
spezielle Tools etablieren, die beispielsweise Mitarbeiter, deren Vergütung einen
besonders hohen variablen Anteil aufweist oder Mitarbeiter bei denen gehäuft
Kundenbeschwerden auftreten und dadurch evident gegen Interessen der Kunden
verstoßen, kontrollieren ( siehe auch § 2 Z 2 IIKV ).7
punkt 23 aus einem rundschreiben der fma. der ist mittlerweile auch aufgestoßen, dass die provisionierung von produkten nicht immer eine kunden- und konsumentenfreundliche beratung fördert:
http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/8/7/2/CH0238/CMS1259935515293/rundschreiben_interessenkonflikte_011209_final__2_.pdf
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