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Frage wirklich ernst gemeint??? - Falls ja, § 81 Abs 1 der NÖ Bautechnikverordnung:
Ableitung der Abgase (1) Abgase von Feuerstätten sind durch Schornsteine über Dach so ins Freie abzuleiten, daß die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist. |
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nein natürlich nicht... ich mache gerne so scherze... ich frage deshalb, weil ich immer wieder gesehen habe, dass manche Nachbarn oder Hausbewohner ihre Werkstatt, Schuppen, Garagen usw. ohne Rauchfang beheizen... bzw. wohne ich nahe der Donau (Naturschutzgebiet) wo alle ihre Fischerhütten mit kleinen Öfen beheizen und da hat niemand einen richtigen Rauchfang.
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hey, jetzt ist mal karl10 dran, sonst bin ich da ein talent für solche postings/threads. ich würde es mal so formulieren: abhängig vom baujahr können manche altanlagen noch lockereren normen unterliegen, was natürlich die gesetzwidrige praxis nicht ausschließt. noch dazu ist eine -evtl. ewig nach jadgt-, fischerei- und wasserrechten bestehende fischerhütte was anderes als ein neu-/zubau im efh. |
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