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Sag uns zuerst noch....das Bundesland???
Bist du selbst Landwirt?? Soll das Haus abgerissen und neu gebaut werden?? Wieviel Grund soll mit dem Haus erworben werden?? Oder nur das HAus allein??(Es steht "mitten am Grund" des Landwirten..). Soll der Grund geteilt werden?? Wie lautet die Flächenwidmung genau?? ("Grünland" ist nur ein Überbegriff)?? |
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Bestehende Hausbauten im Grünland 1)Bundesland: Niederösterreich
2)Nein ich bin kein Landwirt, bin aber mit dem Landwirt verwandt. 3)Ja das Haus sollte komplett abgerissen werden. 4)Es besteht eine Zufahrt zum Haus und es sollten ~1000m² an Grund erworben werden. Flächenwidmung weiß ich leider nicht genau, es wird jedenfalls der Grund rundherum bewirtschaftet (Wiese). Welche Möglichkeiten gibt es um auf eine faire Lösung für beide Parteien zu kommen.==> Hab auf diesem Gebiet leider überhaupt keine Erfahrung!! Danke;) |
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.Die genaue Flächenwidmungsart ist das Um und Auf. Ohne deren Kenntnis gilt alles nur mit Vorbehalt.
Die tatsächliche/derzeitige Bewirtschaftung der Fläche ist ohne Bedeutung. Ich vermute mal, dass es sich um die Grünlandwidmungsart "Land-und Forstwirtschaft" handelt. "Land- und forstwirtschaftliche Hofstelle" brächte das selbe Ergebnis. Bei beiden Widmungsarten wirst du weder für einen Neubau, noch für allfällige Umbauten oder Erweiterungen des Altbestandes eine Baubewilligung bekommen. Also Hände weg von diesem Grundstück und vergiss den Kauf. Anders wäre es, wenn das derzeit bestehende Bauwerk mit der Widmungsart "GEB - Grünland erhaltenswertes Bauwerk" ausgewiesen wäre. Hier gäbe es auch für dich als Nichtlandwirt die Möglichkeit von Zu- und Umbauten bzw. Nutzungsänderungen. Wenn´s das derzeit nicht ist, könnte allenfalls eine Umwidmung möglich sein. Dies müsste allerdings von der Raumplanung geprüft und positiv beurteilt werden. Auch die Gemeinde müsste diese Umwidmung beschließen. Wegreissen und Neubauen geht allerdings auch bei dieser Widmungsart nicht. |
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..Danke für die tolle Info!!
Ich werde mich mal genau Erkundigen um welche Widmungsart es sich handelt. Werd mich dan wieder melden. lg mattl20 |
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karl10 war schneller"Ja das Haus sollte komplett abgerissen werden." - dann hättest du den teuersten acker in nö gekauft... |
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Hallo mattl20, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bestehende Hausbauten im Grünland |
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GrünlandwidmungsartJetzt weiß ich die genaue Flächenwidmungsart ==> "Land-und Forstwirtschaft"
Also hat sich das Thema für mich erledigt. ==>"...dann hättest du den teuersten acker in nö gekauft... " Es gibt sehr wohl Möglichkeiten solche Probleme zu umgehen ist aber nicht meine ding... |
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Probleme umgehen?? - Würd mich jetzt aber - und sei es auch rein theoretisch - interessieren, wie das "Umgehen" funktionieren könnte und ob das dann wirklich eine (beruhigende) Dauerlösung sein könnte?? |
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.Ja ich glaub schon das es einen Weg gibt ist aber rein theoretisch!!
Der Landwirt (Besitzer) des Hauses dürfte ja ein Haus z.B.: Ferienhaus o. einen Nachlaß errichten laut meinem wissen. (natürlich mit Baugenehmigung) Und man könnte ja nach einigen Jahren rein theoretisch dieses Haus überschreiben lassen oder so. Ich weiß natürlich nicht ob das so funkt. da ich es noch nie gemacht habe. |
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.Ein eigenes "Ferienhaus" neben dem Haupthaus geht in der Widmungsart Grünland-Landwirtschaft nicht. Das kannst vergessen.
Unter "Nachlass" meinst wahrscheinlich ein Ausgedingehaus für den pensionierten Altbauern. Da müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: - Bauwerber (= Grundeigentümer, = WBF-empfänger) muss der aktive landwirtschaftliche Betriebsführer sein, der "Altbauer hat darin nur ein Wohnrecht. - Das Ausgedingehaus muss im "Hofverband" mit dem übrigen landwirtschaftlichen Anwesen stehen - Das Ausgedingehaus muss auf dem selben Grundstück wie das lwe Anwesen stehen - Es muss ein Wohnbedarf für die bäuerliche Familie bestehen (scheint nicht so zu sein, sonst würde der Verkauf des Hauses ja nicht möglich sein). - Die Größe des Ausgedingehauses darf nur auf den Wohnbedarf des Pensionistenehepaares angepasst sein Sollte das alles zutreffen und eine BAubewilligung für einen Neubau möglich sein und die kaufst dann dieses Haus, fehlt dann, wenn es noch nie für den genehmigten Zweck verwendet wurde, die Voraussetzung, welche zur Bewilligung geführt hat, d.h. rechtstheoretisch hat es dann keine Bewilligung mehr. Wurde es allerdings gewisse Zeit widmungs- und genehmigungsgemäß genutzt, dann bleibt zwar die Bewilligung grundsätzlich aufrecht, du musst allerdings bedenken, dass du nach wie vor im grünland stehst - d.h. es sind für dich keinerlei bewilligungs- oder anzeigepflichtige Maßnahmen am oder beim Haus zulässig. Soweit einmal ganz grob, es gäb da noch ein paar weitere Details zu beachten. Kurzum: Mag durchaus sein, dass im Einzelfall ein solches "Umgehen" geschafft wurde (auch wegen Nachlässigkeit oder Augen-Zudrücken der Baubehörden usw.). Zum Ruhig-Schlafen-Können trägt sowas allerdings nicht bei. |
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Wir werden uns auch um einen anderen Baugrund umsehen, es wäre nur eine sehr schöne Traumlage gewesen....Aber man nicht alles haben. Danke nochmals für deine tollen Infos. mfg mattl20 |