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Beglaubigungsgebühren für EPU

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  •  Gast Renovator
19.1. - 20.1.2010 1
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Hallo,
Ich habe bei der Finanzierenden Bank eine beglaubigte EUP hinterlegt, wofür ich rund 60€ Beglaubigungskosten an meinen Notar entrichten musste.
nun hat mir die bank aber nochmals 70 € beglaubigungskosten für die "Bankunterschriftsbeglaubigung" verrechnet. Ist das so üblich, denn wofür muss die unterschrift der Bank beglaubigt werden, wenn es doch um meine EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] geht?
Vielleicht kann mir jemand helfen, danke bereits im Voraus.

  •  creator
  •   Gold-Award
20.1.2010  (#1)
"üblichkeit" ist kein ernsthaftes kriterium - nur, weil es sich zig leute gefallen lassen... aber natürlich gibt's so etwas wie die normative kraft des faktischen...

natürlich will die bank ihre spesen auf dich abwälzen - no na. ob das in der bag drin war, musst du verhandeln.

die unterschrift der bank müsste auch beglaubigt werden, wenn die bank ins grundbuch will. de facto würde auch die prokura reichen, aber da gehen die banken auf nummer sicher...

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