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"üblichkeit" ist kein ernsthaftes kriterium - nur, weil es sich zig leute gefallen lassen... aber natürlich gibt's so etwas wie die normative kraft des faktischen...
natürlich will die bank ihre spesen auf dich abwälzen - no na. ob das in der bag drin war, musst du verhandeln. die unterschrift der bank müsste auch beglaubigt werden, wenn die bank ins grundbuch will. de facto würde auch die prokura reichen, aber da gehen die banken auf nummer sicher... |