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Willkommen in Österreich :D - In Österreich gibt es immer ausnahmen oder wie auch immer man das nennt genauso ist es mim Energieausweis ...
zB Kauf: wenn beide Parteien daruf verzichten braucht man keinen Energieausweis ... so wurde es in ca. 70% der Kaufverträge gemacht. Bei Wohnhäusern ist das ganze noch "komplizierter". WEIL: Die Erstellung eines Energieausweises macht nur sinn für das ganze Haus, und somit müsste es einen Mehrheitsbeschluss bei der EIgentümerversammlung geben. Da aber so ein Ausweis geld kostet, und maximal ein oder zwei leute ihre Wohnung verkaufen wollen, kommt es kaum zur Erstellung eines Ausweises und mit so einem "satzal" in den Verträgen ist man fein raus. Ich denke dein Eigentümer wird auch kaum eine Möglichkeit haben den Ausweis machen zu lassen und nimmt deshalb diesen Satz. Es ist meiner Meinung nach eine "grau Zone". Ich würde unterschreiben, weil der Energieausweis bringt dir als Mieter eh nix, selbst wenn du einen Hättest mit irgend einem wert, fängst du damit nicht so viel an. ich würde mir - wenn man will - die strom und gasabrechnungen vom letzten jahr zeigen lassen, zur not bei wienenergie anfragen, da hast mehr davon als von einer EKZ. lg! :) |
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Hallo Gast Darla, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Vermieter hat keinen Energieausweis |
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Zitat aus dem Energieausweisvorlagegesetz: - "Vereinbarungen, die die Vorlagepflicht nach § 3 oder die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach § 5 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam."
siehe http://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2006_I_137/BGBLA_2006_I_137.html Außerdem kann man sehr wohl einen Energieausweis für eine Wohnung erstellen. Ich gebe aber zu: - es kommt billiger (auf die Wohnung umgerechnet), wenn man es gleich fürs ganze Haus macht ... - viel fängt man als Mieter einer Wohnung nicht mit dem Energieausweis an, da man schwer die Konsequenzen ziehen kann = Fassade dämmen etc. kann. Aber man weiß zumindest, woran man ist. |
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@ ing. hannel: wenn man schon §6 zitiert, sollte man auch §5 sehen: § 5. Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen § 3 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
damit ist folgendes klar: der vermieter kann gar nicht für eine BESTIMMTE, muss aber sehr wohl für eine "dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende" gesamtenergieeffizienz gewähr leisten. also vergleichen und bei abweichungen mietpreisminderung verlangen. |
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