|
|
||
Vermieter - Vermieter, außer du hast in vorsätzlich mit einer Kettensäge zerstört und man das dir nachweisen kannst.
lg fruzzy |
||
|
||
Das mit dem Vermiete stimmt schon, allerdings nur wenn der Mieter seine regelmäßigen Wartungen durchführt (Entkalkung des Boilers durch eine Fachfirma)
Auf http://www.heimat-villach.at/images/zeitung_102009.pdf (Seite 10) ist hier ausführlich von einem Mietrechtsexperten erklärt wie und was sich hier abspielt. |
||
|
||
meine letzte Info... vom Konsumenteschutz ist diejenige: Laut letzten OGH-Urteil muss der Mieter den Boiler selber bezahlen. Dieser Boiler wird auf die Laufzeit von 10 Jahren abgeschrieben. Wenn ich ausziehe habe ich Anspruch auf Investitionskostenersatz. Wenn ich zum Beispiel in einem Jahr ausziehe, bekomme ich 90% zurück, nach 3 Jahren zum Beispiel 70 % usw... |
||
|