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natürlich sind die bereitstellungsgebühren verhandelbar - wie alle anderen auch. nix ist "in stein gemeisselt" - das ist das wesen des vertragsrechts. der berater hat halt seine vorgaben durchdrücken wollen - nimm einen anderen. vergleiche mal: http://tirol.orf.at/magazin/tirol/ratgeber/stories/344799/ - witzigerweise von der bspk in reutte, die hier schon öfters auftauchte. hier mal ein vermittler-link: http://www.bausparklick.at/?pid=1000009 0,1% sind schon was anderes... und bei welcher der restlichen 2 bspk bist du? |
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Nur damit ich es richtig verstehe...Bausparbedingugnen Wüsten...:>>
§ 10 Bereitstellungsgebühr Für die Bereitstellung des Darlehens hat der Bausparer eine einmalige Bereitstellungsgebühr von 0,1 % des von der Bausparkasse zu gewährenden Darlehens pro angefangenem Jahr der vereinbarten Darlehenslaufzeit, mindestens jedoch 1 %, fällig mit Zuteilung der Vertragssumme, zu entrichten, sofern er dieses Darlehen in Anspruch nimmt. Die Bereitstellungsgebühr wird dem Darlehenskonto angelastet.<< Das würde ja dann bei einer 25 jährigen Laufzeit in Summe 2,5% ausmachen?? Übrigens, das betreffende Angebot stammt von Rai**eisen OÖ. |