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..Ich glaube es macht da einen Unterschied ob euer Grundstück partifiziert oder parzelliert ist.
Ich weiß auch nur deshalb daß es so etwas überhaupt gibt weil eine ähnliche Situation bei einem Freund von mir mit dem Stromanschluß war. Rechtlich einfacher wäre es meiner Meinung nach wenn ihr euer Grundstück parzelliert habt,in dem Fall hat jeder eigene Anschlüße und die Eltern müssen ja schließlich gar keine Einwilligung geben daß ihr über ihr Grundstück geht. l.G. Gerhard |
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Also...das Grundstück gehört schon uns, natürlich auch grundbücherlich - und das andere meinen Eltern. Das ist ja der Punkt, an dem ich anknüpfen und die Wassergenossenschaft "überreden" will ![]() Gruss mikee |
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..Davon ging ich schon aus,aber das entscheidende ist das parzelliert oder partifiziert? |
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.OK... Dumme Frage: Wie weiss ich, ob unser Grundstück parzelliert oder partifiziert ist? Wo liegt der Unterschied?
Danke & Schönen Sonntag, mikee |
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.Wenn du das aus deinem Kauf oder Schenkungsvertrag nicht rauslesen kannst bleibt nur am Gemeindeamt zu fragen.
Eine Idee von mir wie du es eventuell noch rausfinden könntest die Pläne von dir und die deiner Eltern vergleichen. Normalerweise steht da ja die Parzellennummer drauf,irgendetwas mit EZ durch(/)wenn die Zahl auf deinem Plan die selnber wie die auf dem deiner eltern ist würde das dann heißen daß ihr die praktisch eine Parzelle habt die dann partifiziert wurde. Wie gesagt ich weiß das auch nur weil das bei einem Freund von mir so war. Bei dem ists nämlich auch so das Wasser und Stromzähler am Grundstücks des Nachbarn sind weils eben die gleiche Parzelle ist aber partifiziert wurde. Grundbücherlich gehört natürlich auch das Grundstück ihm. Eventuell am Grundbuchauszug müsstest du es ebenso erkennen können. Ich h#tte mich auf so etwas jedenfalls nie eingelassen weils im Streitfall,was ja mal sein könnte nur Probleme geben könnte. l.G. Gerhard |
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HiIch kenn mich leider rechtlich in dem Punkt 0 aus!
vielleicht am Einfachsten einen "Rechtsanwalt für Bausachen fragen", oder einen Freund bitten der in einer anderen Gemeinde nachfragt wie das "rechtlich ist". Ich habe einmal gehört - das war in Korneuburg - dass die Gemeinde mit Wasser und Kanal "den geringsten Wiederstand" für die Gemeinde an die Grundstücksgrenze gehen darf. Soll heißen - die Gemeinde muss nur Wasser und Kanal an Eure grenze bringen, welche das obliegt der Gemeinde ... es gibt zB ja in Eichgraben so "berggrundstücke" da ist sehr oft Wasser und Kanal an der "Unteren" Grundstücksgrenze (weil ja Abwasser "nach unten fließt" und die Leute haben dort auf ihre kosten 50m Schlauch verlegen müssen ... Sicherlich ist bei EUch die "Tiefe" ein Problem, andererseits kosten 100m Schlauch nicht die Welt, und ich würd es "schießen" und nicht graben. Firmen verlangen fürs schießen zwar ein Vermögen (also 40 Euro pro Meter) aber man kann sich beim Böels zb eine Gerät ausborgen und es auch "selbst" machen. lg! |
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@oldtimersammler - Was verunsicherst mikee da mit "parzellieren" und "partifizieren"??? Er hat ja eh klar gesagt, dass er und seine Eltern jeweils eigene Grundstücke haben ("...das Grundstück gehört schon uns ... und das andere meinen Eltern...").
Übrigens: es heißt nicht "partifizieren" sondern "parifizieren". Das ist eine Nutzwertfeststellung eines Teiles einer Liegenschaft, die man braucht, um das Eigetum an diesem Liegenschaftsteil verbüchern zu dürfen (häufig bei Eigentumswohnungen). Mikee hat jedenfalls nichts davon gesagt. Ich glaub es ist ganz einfach: die Wassergenossenschaft will Kosten sparen und da es "eh nur die Eltern" sind, versuchen die sich Meter zu sparen. Ich glaube, sie sind jedoch verpflichtet, die Zuleitung bis an die Grundgrenze von mikee zu legen. Wenn sie über das Grundstück der Eltern wollen, dann müssen diese 1. zustimmen und muss sich die Wassergenossenschaft um die Eintragung eines Servituts und natürlich auch um eine entsprechende Entschädigung für die Servitutseinräumung kümmern. Ich würde anstelle von mikee jedenfalls auf die Zuleitung bis zu seiner Grundgrenze beharren. |
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@karl10 - parifizieren,ja ok hab ja selber gesagt ich kannte das bis vor kurzem auch nicht,aber ist ja eigentlich wurscht ob ich den Ausdruck nicht genau benannt habe.
Daß sie das Grundstück besitzen ist ja in beiden Fällen so Ich sagte ja bei einem Freund von mir war das ebenso. Ich hab ja darauf hingewiesen daß es da Unterschiede gibt. Wo genau der Unterschied liegt weiß ich ja auch nicht,aber das hast du ja auch nicht genau erklärt. Also wenn du mich schon rügst für etwas das ich nicht genau angegeben habe obwohl ich ja erklärt habe daß ich den genauen Unterschied auch nicht weiss dann gibs du wenigstens an wenn du schon meckerst. Mich ärgert das schon wahnsinnig daß es immer wieder vorkommt für das das man versucht soweit es eben möglich ist zu helfen dann immer irgendwer meckert. Aber immerhin meckern ja e nie die dies betrifft . |
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da wieder mal das bundesland fehlt, rate ich mal und tippe auf nö. wasserrecht ist ländersache, noch dazu gibt's ja einige versorgungsgesellschaften...
im nö. wasserleitungsanschlussgesetz http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2001217/LRNI_2001217.html wird in §8 auf die jeweilige wasserleitungsordnung veriesen, die nähere ausführungsbestimmungen enthält. erst wäre mal zu klären, ob überhaupt anschlusszwang besteht. zudem sollte auch die landesregierung eine meinung dazu haben bzw. auskunft geben können: http://www.noel.gv.at/umwelt/wasser/wasserversorgung/wasserversorgung_ansprechpartner.html sollte es ein anderes bundesland sein, einfach auf www.ris.bka.gv.at und landesrecht das jeweilige bundesland anklicken und mit "wasser2 suchen... |
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.@alle
Danke für eure Antworten!!! @oldtimersammler & Karl10 Bitte nicht schon wieder einen Streitthread heraufbeschwören!!! Ich bin euch dankbar für eure Antworten, und es ja auch kein Beinbruch, wenn wir mal eine falsche Fährte verfolgen! Zumindest hab ich mir dank Oldtimersammler mal wieder die Verträge und den Grundbuchauszug angeschaut - wir haben eine eigene, andere EZ als meine Eltern, das dürfte also kein wunder Punkt mehr sein Es ist so, wie es Karl 10 in seinem 2. Absatz beschrieben hat: Die örtliche Wassergenossenschaft will sich 10 Meter Grabarbeiten und 1 Strassenquerung ersparen, und uns dafür 120 Meter Grabarbeiten auf Eigengrund (bzw. dem meiner Eltern) aufbürden. Für mich wäre daher wichtig zu wissen, ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, dass ich den Anschluss am kürzeren Weg einfordern kann. Danke mikee |
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@creator - Sorry, hab deine Antwort erst jetzt gesehen.
Es handelt sich um um das Burgenland, und das Wasser ist in der Hand der Wassergenossenschaft unserer Gemeinde. Werd mir aber mal deine Links ansehen, Danke!! Gruss mikee |
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Dann hilft dies sicher - Burgenland Wasser-Recht - Bei eigener EZ besteht Versorgungspflicht - aber nach 2 Kategorien (§ sind angeführt). http://www.wasserleitungsverband.at/uploads/tx_mddownloadbox/WLO-Wasserleitungsordnung.pdf http://www.wlvnb.or.at/landesgesetz_bgld.pdf Ab § 17 interessant: wenn die sagen, sie können nicht anschließen, tja, keine Versorgungspflicht = kein Geld. Bitte keine 120 m Leitung - die übrigens nur auf 1,2 M Tiefe liegen muß, das war die gute Nachricht. Die schlechte: kostet sicher grobe 12.000,- Graben + Leerrohr usw.). Beim Grubentorpedo wär´s billiger, aber der braucht dafür ca. alle 10 Meter ein Loch zur Zielausrichtung - wird ähnlich teuer kommen. Alternative wäre vielleicht ein Brunnen ![]() Lt. Wasserrecht sind auch nur max. 30 m auf Privatgrund erlaubt, dann Wartungsschacht, wieder 30 m usw. - aber das Graben wär sowieso finanzieller Selbstmord ![]() Zu den Eltern: wenn die verkaufen, hat der Käufer ewiges Wasser-Servitut am Hals = Wertverlust, 120 m sind unzumutbar usw. Ich hoffe, die Infos helfen. Bitte prüfen. Viel Glück - und noch ein Tipp: erst Baugenehmigung absegnen lassen, dann Streit mit der Gemeinde ![]() |
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Hallo mikee, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Rechtliche Lage bez. Wasseranschluß? |
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@Sethi - Danke für deine Infos und die Links - leider sind sie für mich nicht anwendbar, da meine Gemeinde im Südburgenland liegt (Bez. Oberwart) ![]() Der Punkt ist, dass Gemeinde und Wassergenossenschaft hier 2 Paar Schuhe sind - die Gemeinde hält sich aus unserem Streit um den Wasseranschluss fein raus, die Wassergenossenschaft hat diesbezüglich das alleinige Sagen ohne Einmischungsmöglichkeit der Gemeinde. Momentan stehen die Gespräche insofern still, als jeder seinen Standpunkt hat: Die WG will über das Grundstück meiner Eltern, was wir alle aber nicht wollen. Und wir wollen den Anschluss auf dem kürzeren Weg, was die WG aber nicht will. So, und darum suche ich jetzt nach dem Paragrafen, den ich der WG unterreiben kann damit sie mir schnellstmöglich am kürzeren Weg eine Leitung legen MÜSSEN. @creator Leider habe ich auch auf www.ris.xxxxx nix für mich zutreffendes gefunden ![]() Danke mikee |
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gesetzliche regelungen, die dir direkt helfen, hab' ich - keine gefunden... auch die bgld. bauordnung sieht da nix vor. aber evtl. wendest dich mal an die zuständige landesrätin mag. michaela resetar: http://ris.bka.intra.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrBgld&Dokumentnummer=LBG40008941&ResultFunctionToken=9bdb55f2-1050-4eda-8f5f-5e5e85fe702a&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=08.03.2010&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Trinkwasser oder die volksanwaltschaft bzw. bürgeranwalt. vorher kannst ja noch über den "ansprechpartner" ing. horvatits intervenieren probieren: http://www.wasser-burgenland.at/ |
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@creator - Ja, die Bauordnung hab ich auch schon abgeklopft ![]() Die Frau Landesrätin ist wegen "besonderer Umstände" in diesem Fall wahrscheinlich keine große Hilfe, aber der Tipp mit dem Herrn Ing. klingt für mich gut, Danke!! Ich werde noch einmal ein Gespräch mit dem WG-Obmann führen, und falls das wieder kein Entgegenkommen erkennen lässt, werde ich mich an den Herrn Ing. wenden. Bürgeranwalt wäre der nächste Schritt - aber ob wir so weit gehen wollen bzw. sollen, um in der Gemeinde bauen zu "dürfen"...? Danke nochmal!!! mikee |
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..Die Wassergenossenschaft muss ja Statuten und Satzungen haben. Darin muss ja in irgendeiner Form ein Versorgungsauftrag festgehalten sein. Es kann ja nicht sein, dass man einer WAssergenossenschaft die Wasserversorgung überlässt und diese aber nach Belieben entscheidet, wo und wie sie die Anschlüsse vergibt.
@oldtimersammler: Wollte eigentlich nur die Sache in die richtige Richtung bringen, weil klar war, dass parzellieren und parifizieren hier nicht von bedeutung sind. Da es hier offensichtlich viele Leser gibt und ja nicht jeder alles wissen kann, wollte ich deinen unpräzise verwendeten Begriff nicht so im Raum stehen lassen. Als "meckern" würde ich da ganz was anderes verstehen, aber wenn du´s so empfunden hast, tut´s mir leid. Ich bin auch die Antwort nicht schuldig geblieben, sondern hab sehr wohl - zugegeben sehr kurz gefasst - erklärt, was ich unter parifizieren verstehe. @mikee: ich kann dich beruhigen, bin nicht der Typ für deinen befürchteten "Streitthread", möchte aber zur Sache nach bestem Wissen und Gewissen beitragen können. |
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es scheint als wär ich fündig geworden - http://www.wvsb.at/Wasserleitungsordung_WVSB.pdf
Dürfte sich um um das handeln, was mikee sucht und braucht. muss man allerdings erst in Ruhe lesen und auswerten |
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@Karl10 - Zuerst einmal ein grosses "Dankeschön" für deine Mühe!
Dein Link ist zwar nah dran, aber doch nicht ganz... ![]() Selbst wenn ich an deren Statuten rankomme bezweifle ich, dass das viel ändern würde. Darum hat mich ja auch interessiert, ob es eine "übergeordnete" Instanz bzw. eine gesetzliche Grundlage gibt, der sich die WGen. beugen muss. Und wenn ich mir den § 8 des WVSB anschaue, wird mir erst recht mulmig... Wie gesagt, selbst der BM hält sich raus... Danke nochmal! mikee |
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gute Ideemit der Frage nach der "übergeordneten Instanz". Wenn mich nicht alles täuscht ist die Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) sowas wie eine Aufsichtsbehörde der Wassergenossenschaften. Die Genossenschaft fußt ja auf dem Wasserrechtsgesetz. Die Satzungen müssen von der Wasserrechtsbehörde abgesegnet werden und liegen dort auch auf. Wär auf jeden Fall einen Versuch wert mit deinem Problem zum Wasserrechtsjuristen auf deiner Bezirkshauptmannschaft zu gehen. |
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Hörtsich gut an! Werd mich diesbezüglich ein wenig schlau machen, und im Fall des Falles mit den Herrschaften von der Wasserrechtsbehörde Kontakt aufnehmen und schauen, was die dazu zu sagen haben und wie sie mir weiterhelfen können bzw. wollen...
Danke nochmal!!! mikee |
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!Es geschehen tatsächlich noch Zeichen und Wunder. Wie aus heiterem Himmel hat mir der Obmann der Wassergenossenschaft bei unserem letzten Telefonat von sich aus (!!!) zugesagt, dass sie die Hauptleitung über die kürzere, direkte Strecke bis an unser Grundstück verlängern werden und auch die Kosten übernehmen. Ich war dermassen perplex, dass ich sprachlos war. Ich habe keine Ahnung, was da im Hintergrund gelaufen ist, zumal ich auch am Tag davor nur ablehnende Aussagen seitens anderer Vertreter der WG gehört habe, aber letztendlich ist es mir auch egal. Ich glaube aber erst, dass es wirklich so eingehalten wird wie es jetzt zugesagt wurde, wenn die Leitung fertig und die Rechnung an das Baggerunternehmen von der WG bezahlt wurde. Darum werden wir versuchen, den Anschluss so schnell als möglich zu bekommen, bevor es sich noch jemand anders überlegt…
Nochmal Danke an euch alle für eure Tipps und ich hoffe, dass ich sie letztendlich doch nicht mehr anzuwenden brauche… mikee |