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Bankgarantie bzw. unwiderr. Finanzierung

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  •  hpauser
11.3. - 12.3.2010
4 Antworten 4
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Hallo,

die meisten Hersteller verlangen entweder eine Bankgarantie oder eine unwiderrufliche Finanzierungszusage eine Bank.

Beides bedeutet: wenn der Hersteller während der Bauzeit Konkurs/Ausgleich anmeldet ist mein Geld ohne Gegenleistung futsch.

Was ist da die beste Vorgehensweise?
Danke!

  •  creator
  •   Gold-Award
11.3.2010  (#1)
nein, falsch - "Beides bedeutet: wenn der Hersteller während der Bauzeit Konkurs/Ausgleich anmeldet ist mein Geld ohne Gegenleistung futsch."

weder eine bankgarantie noch eine unwiderrufliche finanzierungszusage ändern ohne dein zutun irgendetwas an zivilrechtlichen regeln des übergebens bzw. abnehmens. wenn nicht ordnungsgemäß übergeben und abgenommen, entsteht auch kein anspruch und damit könnte rechtlich nicht gefordert werden. dass das in der praxis durch dummheit anders läuft, ist auch klar.

nur, wenn du so blöd wärst, im vertrag der firma das recht einzuräumen, einfach geld vom konto für irgendwelche leistungen abzurufen, ist geld verloren.
trotzdem immer mit der bank vereinbaren, dass die nur jene summen freigeben, die du nach rückfrage der bank auch anerkennst.

wenn einer eine garantie/zusage verlangt - muss das auch für den anderen gelten. wenn die firma keine hat, braucht auch der bauherr keine.

im prinzip ist das alles schwachsinn, das braucht niemand und ist nur teuer: geld-folgt-leistung reicht.

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  •  hpauser
11.3.2010  (#2)
Teilweise Ok - Im Vertrag sind Zahlungsziele und Bankgarantie drin.

Das ändert aber nichts an:
1) Firma geht in Konkurs
2) Konkursverwalter kann (und nimmt) das Geld vom Konto - er hat uneingeschränkten Zugriff drauf.
3) Mein Geld ist weg und ich muß einklagen damit ich es zurück bekomme.
4) Da Firma in Konkurs sehe ich mein Geld nie mehr wieder.

Und das kann durchaus passieren!

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  •  mc53
12.3.2010  (#3)
kommt auf die Formulierung an - Im Regelfall besagt die Garantie, dass der Begünstigte (=Firma) das Geld jederzeit ohne Angabe von Gründen abrufen kann. Grundsätzlich sind Garantietexte möglich, die eine Zustimmung des Auftraggebers oder eines dritten unabhägigen Sachverständigen vor Überweisung erfordern. Die meisten Banken wollen dies aber nicht, da es die Abwicklung verkompliziert und sie damit auch zu Haftungen heran gezogen werden könnten. Besser ist, sich eine andere Firma zu suchen, habe ich zumindest getan.

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
12.3.2010  (#4)
@hpauser - ich hab nicht einen einzigen Bauschritt vor seiner Fertigstellung bezahlt und mein Baumeister hat nicht eine Sekunde gewusst ob ich überhaupt das Geld dafür hab bzw. wieviel noch übrig ist ... wozu auch ??

ich geh auch nicht mit dem Kontoauszug zum Autohaus wenn ich mir ein Auto kaufen will :)

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Hallo hpauser,
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